Wer in den Sommerferien auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, braucht oft starke Nerven. Lange Staus gehören auf vielen Strecken zum Reisealltag. Doch gerade dann kommt es auf das richtige Verhalten an. Vor allem bei der Rettungsgasse herrscht oft Unsicherheit. Der TÜV-Verband erklärt, welche Regeln Autofahrer kennen sollten – und warum sie nicht erst auf Blaulicht warten dürfen.
Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr
Viele Autofahrer machen denselben Fehler: Sie bilden die Rettungsgasse erst dann, wenn ein Einsatzfahrzeug bereits zu sehen oder zu hören ist. Nach Angaben des TÜV ist das zu spät.
„Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, muss eine Rettungsgasse gebildet werden – nicht erst, wenn Blaulicht zu sehen oder das Martinshorn zu hören sind“, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband.
Die Rettungsgasse muss während des gesamten Staus freigehalten werden, damit Rettungskräfte im Ernstfall schnell zur Unfallstelle gelangen können.
Wie und wo die Rettungsgasse gebildet wird
Auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung wird die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen gebildet.
Das bedeutet: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren möglichst weit nach links. Alle übrigen Fahrzeuge fahren möglichst weit nach rechts. So entsteht ausreichend Platz für Einsatzfahrzeuge.

Standstreifen bleibt auch bei Stau tabu
Gerade bei langen Staus ist die Versuchung groß, den Standstreifen zu nutzen, um schneller voranzukommen. Doch das ist nicht erlaubt.
Der TÜV weist darauf hin, dass der Standstreifen ausschließlich Pannenfahrzeugen und Einsatzkräften vorbehalten ist. Er darf weder genutzt werden, um am Stau vorbeizufahren, noch zum Anhalten. Wer den Standstreifen unerlaubt befährt oder dort hält, muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Auch bei längeren Staus besser im Auto bleiben
Wenn sich der Verkehr über längere Zeit nicht bewegt, verlassen manche Autofahrer ihr Fahrzeug, um sich die Beine zu vertreten. Auch davon rät der TÜV ab.
„Auch bei längeren Staus sollten Fahrzeuginsassen ihr Fahrzeug nicht verlassen“, sagt Goebelt. „Der Verkehr kann jederzeit wieder anrollen, zudem benötigen Rettungsfahrzeuge freie Zufahrt zur Unfallstelle.“
Gerade auf Autobahnen kann das Verlassen des Fahrzeugs gefährlich werden. Deshalb sollten Insassen auch bei längeren Wartezeiten im Auto bleiben.


