Maschinenlärm

Kabine auf Kreuzfahrt zu laut – bekomme ich eine Entschädigung?

Eine Kreuzfahrt für 13.000 Euro wurde für ein Berliner Paar zur Tortour. In ihrer Kabine dröhnten die Generatoren und der Schiffsmotor. So viel Euro bekamen sie zurück“

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Eine Kreuzfahrt ist ein Erlebnis, viele Passagiere erwarten sich aber auch zurecht eine erholsame Reise – ohne Lärm in der Kabine.
Eine Kreuzfahrt ist ein Erlebnis, viele Passagiere erwarten sich aber auch zurecht eine erholsame Reise – ohne Lärm in der Kabine.Andy Dean Photography / Imago

Kreuzfahrten sind sehr beliebt, weltweit reisen mehr Passagiere auf den Meeren als je zuvor. Allein rund 2,8 Millionen Deutsche gingen laut Branchenverband Clia im vergangenen Jahr an Bord. Doch ein ruhiges, erholsames Reisen ist nicht garantiert. Das musste auch ein Berliner Ehepaar erfahren, das wegen massiven Schiffslärms wenig Ferienfreude hatte  - und vor Gericht zog.

Laute Maschinengeräusche rund um die Uhr

Das Berliner Paar hatte eine elftägige Kreuzfahrt gebucht, Preis: gut 13.000 Euro. Was eine Traumreise werden sollte, wurde zur Tortur. In der Kabine dröhnten rund um die Uhr die Generatoren. Und während das Schiff fuhr - also in der Regel nachts - kam das Motorengeräusch hinzu. An Schlaf sei nicht zu denken gewesen, selbst Ohrstöpsel hätten nicht geholfen.

Die Frau meldete den Mangel sofort beim Reiseleiter und verlangte eine andere Kabine – doch das Schiff war ausgebucht. Einige Tage später informierte sie zusätzlich den Reiseveranstalter. Genau das ist entscheidend: Wer eine Entschädigung will, muss den Mangel frühzeitig anzeigen, damit der Veranstalter reagieren kann.

Vor dem Amtsgericht Schöneberg schilderten Zeugen, die die Kabine besucht hatten, die Geräuschkulisse als „unzumutbar“. Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Zwar seien die permanent laufenden Generatoren ein normales Betriebsgeräusch, das hinzunehmen sei. Wenn jedoch zusätzlich der Motor laufe – insbesondere nachts – überschreite das die Grenze des Zumutbaren.

Je nachdem, wo die Passagier-Kabine in einem Kreuzfahrtschiff liegt, muss man mit verschiedenen Geräuschen rechnen. Unzumutbar darf es allerdings nicht werden.
Je nachdem, wo die Passagier-Kabine in einem Kreuzfahrtschiff liegt, muss man mit verschiedenen Geräuschen rechnen. Unzumutbar darf es allerdings nicht werden.Michael Bihlmayer / Imago

Lärmgestresste Kreuzfahrer bekamen diese Entschädung

Das Urteil der Berliner Richter fiel deutlich aus (Az.: 2 C 128/20):
– Lärm nur am Tag, der den Aufenthalt in der Kreuzfahrtschiff-Kabine beeinträchtigt, rechtfertigt 10 Prozent Minderung des Tagesreisepreises.
– Lärm auch in der Nacht, der die Nachtruhe stört, rechtfertigt 20 Prozent Minderung.
Für die betroffenen Tage der Kreuzfahrt sprach das Amtsgericht Schöneberg dem Paar insgesamt 1480 Euro zu.

Ärger auf Kreuzfahrt – das sollten Sie wissen:

Wer auf einer Kreuzfahrt unter Lärm, Gerüchen oder anderen Störungen leidet, sollte:
– den Mangel sofort melden,
– Beweise sichern, etwa Fotos, Videos oder Zeugen,
– und den Veranstalter schriftlich informieren.
Nur so bestehen realistische Chancen auf eine Minderung des Reisepreises.