KURIER klärt auf

Hätten Sie es gewusst? Dafür steht das kleine „℮“ auf Verpackungen und Flaschen

Ihnen ist es bestimmt auch schon einmal aufgefallen. Auf beinahe jeder Flasche und vielen Verpackungen steht ein kleines „e“ auf dem Etikett.

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Dieses kleine „e“ ziert zahlreiche Verpackungen.
Dieses kleine „e“ ziert zahlreiche Verpackungen.BK

Ihnen ist es bestimmt auch schon einmal aufgefallen. Auf beinahe jeder Flasche und vielen Verpackungen steht ein kleines „e“ auf dem Etikett. Doch die wenigsten wissen, welche Bedeutung sich eigentlich dahinter verbirgt. Seien Sie ehrlich! Hättest Sie es gewusst?

Das kleine „e“ steht meist hinter der Liter- und Grammangabe auf dem Etikett und bedeutet englisch „estimated“ oder auf Deutsch „geschätzt“. Dieses Symbol ist ein sogenanntes EWG-Zeichen, wobei „EWG“ für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft steht. Wenn das kleine „e“ auf der Verpackung ist, dann gibt der Hersteller damit an, dass er sich an die europäischen Richtlinien hält, die es für Füllmengen auf Fertigpackungen zwischen 5 Gramm und zehn Kilogramm gibt.

Die regelt außerdem, dass die Füllmenge leicht erkennbar, deutlich lesbar und unverwischbar angegeben sein muss. Die genaue Position und Größe legt die Fertigpackungsverordnung ebenfalls fest. So muss die Mindesthöhe des EWG-Zeichens drei Millimeter betragen. Nicht festgelegt ist dagegen, ob das kleine „e“ hinter jeder Füllmengenangabe stehen muss. Außerdem sind je nach Füllmenge bestimmte Mindestschriftgrößen für die Mengenangabe mit Nennfüllmengen vorgeschrieben. 

Nun glaubt der geneigte Verbraucher, dass, wenn 500 Gramm auf der Packung steht, sollten auch 500 Gramm darin sein muss. Dem ist leider nicht so. Denn diese Angabe ist eigentlich gar keine Information für Verbraucher. Denn sie regelt nur, dass der Füllstand bei Verpackungen, Flaschen und Fertigprodukten und die angegebene Menge annähernd gleich sein muss.

Diese zulässigen Abweichungen von der Nettofüllmenge sind erlaubt!
Diese zulässigen Abweichungen von der Nettofüllmenge sind erlaubt!ZVG

Doch Vorsicht! Kleine Abweichungen sind erlaubt

Denn Abweichungen davon sind erlaubt, wenn die Füllmenge im Durchschnitt stimmt. Man spricht deshalb auch von der „Nettofüllmenge“, die auf der Verpackung vieler Produkte angegeben ist. Das heißt: Ein Hersteller muss nicht jede Flasche mit exakt einem Liter Flüssigkeit befüllen, nur weil die Mengenangabe dies so vorsieht. Er kann wegen der Kennzeichnung auch weniger einfüllen. Da er im Durchschnitt jedoch die auf der Flasche angegebene Menge einzuhalten hat, muss er somit andere Flaschen mit mehr als der angegebenen Menge verkaufen.

Möglich macht das die Fertigpackungsverordnung, die bereits seit 1981 in Kraft ist. In ihr ist außerdem festgehalten, wie groß die Minusabweichungen in einzelnen Verpackungen der Produkte sein dürfen, denn das hängt von der Menge des Inhalts ab. ■