Medizinische Notfälle

Beschwerden-Check: Wann muss ich in die Notaufnahme, wann nicht?

Welche Schmerzen sind ein Fall für die Notaufnahme? Bei diesen Symptomen gehört man in die Notfallversorgung. 

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Wenn das Leben in Gefahr ist oder bleibende Schäden drohen, sollte man umgehend den medizinischen Notdienst beanspruchen. Für weniger starke Beschwerden ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der erste Ansprechpartner.
Wenn das Leben in Gefahr ist oder bleibende Schäden drohen, sollte man umgehend den medizinischen Notdienst beanspruchen. Für weniger starke Beschwerden ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der erste Ansprechpartner.Bihlmayerfotografie/Imago

Die einen kommen schon mit Wehwehchen in die Notaufnahme, andere warten mit ernsten Beschwerden womöglich zu lange, bevor sie den Notfalldienst einer Klinik aufsuchen. Laien tun sich schwer, einzuschätzen, was ein medizinischer Notfall ist. Und immer häufiger wollen Patienten einfach nicht warten, bis die Hausarztpraxis offen ist. Wann muss man in die Notaufnahme – und wann nicht?

Wenn das Leben in Gefahr ist oder bleibende Schäden drohen, ist schnelle Hilfe ein Muss – es sind Notfälle. Daher gilt: „In lebensbedrohlichen Situationen, wenn jede Minute zählt, sofort die 112 anrufen“, sagt Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.

Die Leitstelle kann einen Rettungswagen schicken, der einen in die Notaufnahme bringt. Wenn es der gesundheitliche Zustand zulässt, kann man sich auch selbst in die Notaufnahme begeben oder bringen lassen.

Bei diesen Beschwerden sollte man in die Notaufnahme

Doch was ist ein Fall für die Notfallversorgung? Der Stiftung Gesundheitswissen zufolge liegt ein Notfall vor, wenn eine Person bewusstlos wird oder ihr Bewusstsein erheblich getrübt ist.

Auch starke Brustschmerzen oder Herzbeschwerden sind ein Fall für die Notaufnahme, weil sie auf einen Herzinfarkt hindeuten können. Ebenso Atemnot, hinter der zum Beispiel eine Lungenembolie oder eine schwere allergische Reaktion stecken kann.

Auch starke Blutungen, die sich nicht stillen lassen, sind Notfälle. Ebenso Unfälle mit Verdacht auf schwere Verletzungen, starke Verbrennungen, Stromunfälle und Krampfanfälle.

Und: Wer anhaltende starke Schmerzen erlebt, wendet sich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge ebenfalls an die Notaufnahme. Ursache für enorm starke Bauchschmerzen etwa kann eine Blinddarmentzündung sein, die unbehandelt zu lebensbedrohlichen Kreislaufstörungen führen kann.

Auch Vergiftungen können lebensbedrohlich werden. Hier ist es sinnvoll, über die Giftnotrufzentrale der Region eine erste Einschätzung einzuholen, was zu tun ist.

Kein Fall für die Notaufnahme

Starke Hals- und/oder Ohrenschmerzen sind der Stiftung Gesundheitswissen zufolge keine Notfälle. Das gilt auch für akute Harnwegsinfekte wie Blasenentzündungen, für Rücken- oder Bauchschmerzen. Ein Magen-Darm-Infekt mit Erbrechen und Durchfall gehört nicht in die Notaufnahme, Erkältungen mit hohem Fieber auch nicht.

Aber diese Beschwerden sind trotzdem quälend – und die Betroffenen können oft nicht warten, bis am nächsten Morgen oder am Montag die Hausarztpraxis wieder öffnet. Die Anlaufstelle in solchen Fällen: der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, der unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen ist.

Auf der dazugehörigen Website 116117.de gibt es ein Patienten-Navi: Dort gibt man seine Beschwerden ein, beantwortet Detailfragen dazu – und bekommt eine Empfehlung, was nun am besten zu tun ist. Es gibt auch eine Suche nach Bereitschaftspraxen, an die man sich außerhalb der üblichen Sprechzeiten wenden kann.

Was, wenn die Hausarztpraxis geschlossen hat?

Die Hausarztpraxis macht Ferien oder ist wegen Krankheit geschlossen. Wohin jetzt bei akuten Beschwerden? „Eine geschlossene Praxis ist kein Grund, die Notaufnahme eines Krankenhauses aufzusuchen“, betont Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Patientinnen und Patienten sollten sich an die Vertretungspraxis oder an den Patientenservice 116 117 wenden.“

Gut zu wissen: Auch wenn Ärztinnen oder Ärzte nur einen Brückentag freinehmen oder über ein verlängertes Wochenende verreisen, müssen sie Stahl zufolge eine Vertretung organisieren. Darüber müssen sie informieren – zum Beispiel durch einen Hinweis auf der Website, dem Anrufbeantworter oder durch einen Aushang an der Praxistür. ■