Keine Projektion am Jahrestag

Berliner Gericht verbietet Kriegsbilder auf russischer Botschaft

Eine Videoprojektion von Kriegsbildern auf das russische Botschaftsgebäude in Mitte bleibt nach der Entscheidung eines Gerichtes verboten.

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Keine Projektionsfläche: Die riesige russische Botschaft Unter den Linden.
Keine Projektionsfläche: Die riesige russische Botschaft Unter den Linden.dpa

Am Samstag ist der zweite Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine. Dazu sind mehrere Demonstrationen und Kundgebungen gegen Präsident Wladimir Putin und zur Solidarität mit den Menschen in der Ukraine angekündigt. Einige Veranstaltungen sind auch im Umfeld der russischen Botschaft Unter den Linden in Mitte geplant.

Der ukrainische Verein „Vitsche“ wollte bei seiner Demonstration an der russischen Botschaft Unter den Linden eine Stunde lang Fotos und Videos vom Krieg auf das Botschaftsgebäude projizieren. Doch das verbot die Polizei. Und jetzt auch ein Gericht.

Die geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile der Botschaft würde „die Würde der diplomatischen Mission beeinträchtigen“, begründete das Verwaltungsgericht am Dienstag seine Entscheidung und bestätigte damit auch das Verbot der Polizei.

Empfangsstaat muss verhindern, dass Friede und Würde der Botschaft beeinträchtigt werden

Nach dem Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen treffe den Empfangsstaat die besondere Pflicht, die Räumlichkeiten einer diplomatischen Mission zu schützen, um zu verhindern, dass ihr Friede oder ihre Würde beeinträchtigt werden, heißt es in der Urteilsbegründung.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. ■