Wer Bürgergeld empfängt, muss sich an strenge Auflagen halten. Bei Pflichtverletzungen kann das Geld dann sogar gekürzt werden. Das bekamen im vergangenen Jahr tausende Jobverweigerer zu spüren.
Die Jobcenter haben Bürgergeldempfängern einem Medienbericht zufolge im vergangenen Jahr in 15.777 Fällen wegen der Ablehnung von Arbeitsangeboten oder der Nicht-Fortführung einer Arbeit den Regelsatz gekürzt. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Insgesamt seien Bürgergeldbezieher im Jahr 2023 in 222.476 Fällen sanktioniert worden.
Der Großteil gehe nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit auf Terminversäumnisse zurück. In den 15.777 Fällen seien auch Menschen inkludiert, die eine Ausbildung oder Maßnahme etwa zur Weiterbildung nicht annehmen oder weiterführen wollten.
Dem Bericht zufolge erhalten etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Im vergangenen Jahr wurde der Regelsatz demnach bei etwa 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehern wegen der Ablehnung von Arbeitsangeboten gekürzt.
Verschärfungen beim Bürgergeld sind bereits in Planung
Das Bundeskabinett hatte im Januar grünes Licht für Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Da die BA-Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen auf der alten Gesetzeslage. Wahrscheinlich wird auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt. „Die Grenzen sind wesentlich enger“, sagte ein BA-Sprecher dem RND über die Anwendung der Sanktionsverschärfung.