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Produkte mit Mikroplastik werden EU-weit verboten

Der Verkauf von Mikroplastik wird in der Europäischen Union schrittweise verboten. Für Mikroperlen und Glitter ist bereits in 20 Tagen Schluss.

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Schrittweises Ende für Mikroplastik: es gefährdet unter anderem Lebewesen, die im Wasser leben.
Schrittweises Ende für Mikroplastik: es gefährdet unter anderem Lebewesen, die im Wasser leben.Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/Symbolbild

Durch neue Regeln der EU-Kommission wird in Zukunft der Verkauf von Mikroplastik untersagt. Und ebenso von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen. Das geht aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde vom Montag hervor.

Das Verbot betrifft demnach auch Granulatmaterial für Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings oder Glitter, ebenso Spielzeug und Pflanzenschutzmittel.

Die Maßnahmen sollen nach und nach umgesetzt werden: Das Verbot von Mikroperlen und losem Glitter soll bereits in 20 Tagen gelten. In anderen Fällen soll das Verkaufsverbot erst in den kommenden Jahren in Kraft treten.

Mikroplastik reichert sich in Fischen und Schalentieren an

Mit dem Begriff Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere von weniger als fünf Millimetern Größe bezeichnet. Die Partikel reichern sich in Tieren, wie zum Beispiel Fischen und Schalentieren, an und können so auch in Lebensmittel gelangen.

Die neuen Vorschriften sollen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.

Ausnahmen für Arzneien, Lebens- und Futtermitteln sind vorgesehen

Das Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen ist laut Kommission die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik, und damit ein erhebliches Umweltproblem. Das Mikroplastik-Verbot soll daher hier erst nach acht Jahren in Kraft treten - „um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen“.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben nach von dem EU-Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um die Freisetzung von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel sind bestimme Ausnahmen vorgesehen, heißt es.