Julian Assange hat in seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung an die USA noch einmal einen Aufschub erhalten. Er dürfe nicht unmittelbar ausgeliefert werden, entschied der Londoner High Court am Dienstag. Demnach könnte dem Antrag auf Berufung des Australiers noch immer stattgegeben werden.
Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien geben könnten. Dafür setzten die Londoner Richter eine Frist von drei Wochen.
Eine abschließende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden. Dabei gehe es um die Frage, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könne und hierbei dieselben Rechte genieße wie US-Staatsbürger, dass er nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt werde, und dass die Todesstrafe nicht verhängt werde.
Das Urteil am Dienstag nach einer zweitägigen Anhörung war mit großer Spannung erwartet worden. Assanges Frau Stella hatte die Befürchtung geäußert, er könne bei einer Ablehnung des Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug in die USA gesetzt werden.
Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Die US-Regierung wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer sehen ihn hingegen als Journalisten, der wegen der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen ins Visier der US-Justiz in Washington geraten ist.