Gericht entscheidet am Montag

Wird Julian Assange an die USA ausgeliefert?

Nun hat sich auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung zu seinem Fall geäußert. Sie sei besorgt, sagt Bärbel Kofler.

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Protesters hold a sign to support WikiLeaks founder Julian Assange in front of the EU British Embassy in Brussels on December 07, 2020. (Photo by JOHN THYS / AFP)
Protesters hold a sign to support WikiLeaks founder Julian Assange in front of the EU British Embassy in Brussels on December 07, 2020. (Photo by JOHN THYS / AFP)

Erstmals hat sich die Bundesregierung offiziell zum Fall Julian Assange geäußert. Die Menschenrechtsbeauftragte Bärbel Kofler veröffentlichte auf der Website des Auswärtigen Amtes eine Erklärung, in der sie sich besorgt über das Auslieferungsverfahren gegen den WikiLeaks-Gründer äußert. „Menschenrechte und humanitäre Aspekte einer möglichen Auslieferung dürfen nicht übersehen werden“, erklärte Kofler weiter. „Der körperliche und psychische Gesundheitszustand von Julian Assange muss bei der Entscheidung über die Auslieferung in die USA unbedingt Berücksichtigung finden.“

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Assange sitzt seit Mai 2019 in Londons berüchtigtem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Die USA verlangen seine Auslieferung. Am Montag wird die zuständige Richterin ihr Urteil dazu bekannt geben. Die Anhörung zu dem Fall war wegen der Corona-Pandemie monatelang vertagt worden und Anfang Oktober zu Ende gegangen. Danach hatten die US-Ankläger und Assanges Anwälte Zeit, um ihre Plädoyers schriftlich einzureichen. Wie lange die Urteilsbegründung am Montag dauern wird und ob Assange persönlich im Gerichtssaal anwesend sein wird, ist unklar.

Harte Haftbedingungen für Julian Assange

Die Pandemie hat auch seine Haftbedingungen immer weiter verschärft. Er dürfe einmal im Monat für 40 Minuten Besuch empfangen, in Schutzkleidung wegen der Corona-Pandemie, berichtete sein Vater John Shipton bei einem Berlin-Besuch im Oktober. „Umarmungen und jeglicher körperlicher Kontakt sind verboten.“ Ansonsten sei er 23 Stunden am Tag in Einzelhaft.

Sollte Julian Assange an die USA ausgeliefert werden, drohen ihm dort 175 Jahre Haft. Die US-Justiz wirft dem 49-Jährigen vor, der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Die Unterlagen deckten unter anderem Kriegsverbrechen des amerikanischen Militärs auf. So veröffentlichte WikiLeaks im Jahr 2010 die Bordvideos von zwei Kampf-Hubschraubern der amerikanischen Streitkräfte, die drei Jahre zuvor drei Luftangriffe in Bagdad geflogen und dabei auch unbewaffnete Zivilisten getötet hatten.

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Die Bundestagsabgeordnete der Linken Sevim Dagdelen, die gemeinsam mit ihrer Fraktionskollegin Heike Hänsel Assanges Auslieferungsverfahren von Beginn an verfolgt, kann bei der Urteilsverkündung ebenfalls nicht dabei sein. Bei Gericht muss man wegen Corona einen Zuschauerplatz beantragen. Das sei ihr verwehrt worden, sagte Dagdelen der Berliner Zeitung.

Unterstützung von Bundestagsabgeordneten

Dagdelen hat vor wenigen Wochen eine Arbeitsgemeinschaft „Freiheit für Julian Assange“ ins Leben gerufen, der Abgeordnete fast aller im Bundestag vertretenen Parteien angehören. Über diese Initiative habe sich Julian Assange sehr gefreut, sagt Dagdelen. Sie ist wie viele Unterstützer Assanges der Meinung, dass mit dem WikiLeaks-Gründer in Großbritannien auch die Pressefreiheit auf der Anklagebank sitzt. „Wenn er verurteilt wird, kann das jedem anderen Journalisten genauso passieren“, sagte sie der Berliner Zeitung.

So allgemein hat es die Menschenrechtsbeauftragte in ihrer Erklärung nicht formuliert. Sie macht aber klar, dass Großbritannien bei dem Urteil an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden sei, „auch im Hinblick auf das mögliche Strafmaß und die Haftbedingungen, die ihm in den USA drohen.“ Am Montag wird sich zeigen, ob das Gericht dies beherzigt.