Bluttat in Dresden

Islamist als Touristen-Mörder gefasst

Der Verdächtige (20) war IS-Anhänger und saß bereits einmal in Haft

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Der tatverdächtige Abdullah A.H.H., hier 2018 vor Gericht. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt und kam erst wenige Tage vor dem Mord in Dresden frei. 
Der tatverdächtige Abdullah A.H.H., hier 2018 vor Gericht. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt und kam erst wenige Tage vor dem Mord in Dresden frei. Foto: xcitepress/ce

Dresden  - Rund zwei Wochen nach dem mörderischen Überfall auf zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen hat sich herausgestellt, dass der festgenommene Verdächtige der Polizei als gewaltbereiter islamistischer Gefährder bekannt war. Der Syrer (20) war am  Dienstagabend festgenommen worden. Es wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen.  Die Bundesanwaltschaft hat  die Ermittlungen übernommen. Sie geht davon aus, dass die Tat am 4. Oktober, die einer der angegriffenen Männer nicht überlebte, einen radikal-islamistischen Hintergrund hatte, wie ein Sprecher der Behörde in Karlsruhe sagte.

Die beiden Männer waren am 4. Oktober in der Altstadt Dresdens angegriffen und schwer verletzt worden, Passanten fanden sie gegen 21.30 Uhr hinter dem Kulturpalast, nachdem sie Hilferufe gehört hatten. Ein 55-Jähriger aus Krefeld starb später im Krankenhaus, ein 53-Jähriger aus Köln überlebte die Attacke. Erste Fahndungsmaßnahmen, unter anderem mit Einsatz eines Spürhunds, waren erfolglos geblieben.

Motiv und Hintergründe der Attacke seien weiter unklar und Gegenstand der Ermittlungen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Der Beschuldigte sei seit 2015 in Deutschland. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden, er habe jedoch eine Duldung. 

Kurz nach dem Mord in der Dresdener Schloßstraße suchten Kriminaltechniker nach Spuren.
Kurz nach dem Mord in der Dresdener Schloßstraße suchten Kriminaltechniker nach Spuren.Foto: Roland Halkasch/dpa-Zentralbild/dpa

Es sprechen jedoch starke Indizien dafür, dass es ein islamistischer Anschlag war.  Er war vom Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, „Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. 

Das Gericht hielt es  für erwiesen, dass der Mann Mitglieder für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anwerben wollte. Er soll sich seit 2017 dem IS angenähert und Pläne für ein Attentat geschmiedet haben.  

Diese Strafe wurde dann 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen  Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Erst am 29. September, kurz vor der Tat, wurde er entlassen und stand unter Führungsaufsicht.

Das blutige Küchenmesser, an dem sich DNA-Spuren des jetzt gefassten Syrers fanden.
Das blutige Küchenmesser, an dem sich DNA-Spuren des jetzt gefassten Syrers fanden.Foto: Roland Halkasch/dpa-Zentralbild/dpa

Die Ermittler gaben bekannt, es sei gezielt nach dem Mann gefahndet worden, weil seine DNA-Spuren auf dem Messer gefunden worden waren.