Die Begründung des Gerichts: Bei den Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung bestehe keine Gefahr mehr, dass Halemba Beweise manipulieren oder Zeugen beeinflussen könne, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Beweise seien jetzt ausreichend gesichert. Halemba weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück.
Bereits am 9. Januar hatte das Amtsgericht Würzburg seiner Beschwerde teilweise stattgegeben. Bezüglich der verbleibenden drei Tatvorwürfe verneinte die Kammer das Fortbestehen des Haftgrunds der Verdunkelungsgefahr. Halembas Anwalt begrüßte die Entscheidung. Er erwarte am Ende einen Freispruch, sagte er.
Auch mit Blick auf eine Weinflasche mit der Abbildung des Kommandeurs der Leibwache Adolf Hitlers sowie einem „SS-Totenkopf“ in den Räumen der Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg verneinte die Beschwerdekammer einen dringenden Tatverdacht, weil das maßgebliche Foto der Flasche zu einem Zeitpunkt entstanden sei, als Halemba noch nicht Mitglied der Burschenschaft war. Die Burschenschaft wird inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet. Für die AfD als Gesamtpartei gilt dies auch in Bayern schon länger.
Gegen den Jung-Politiker Halemba war 2023 ein Haftbefehl wegen Volksverhetzung und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen erlassen worden. Ende Oktober - unmittelbar vor der ersten Sitzung des neu gewählten Landtages - wurde er vorübergehend festgenommen. Das Amtsgericht Würzburg entschied allerdings, den Haftbefehl gegen Halemba unter Auflagen außer Vollzug zu setzen. Der Neu-Parlamentarier kam somit nicht in Untersuchungshaft.
Halemba ist auch in der AfD umstritten
Ihm wird in der Partei unter anderem vorgeworfen, bei der Listenaufstellung für die Landtagswahl zu seinen Gunsten getrickst zu haben. Auf einem Landesparteitag wurde er mehrheitlich dazu aufgefordert, sein Abgeordnetenmandat niederzulegen.