Gericht erlaubt Negativzinsen bei Sparkasse
Landgericht Leipzig weist Klage der Verbraucherzentrale Sachsen weitestgehend ab.

Schwere Schlappe für die Verbraucherzentrale Sachsen: Strafzinsen auf Girokonten für Neukunden sind zulässig, entschied am Donnerstag das Landgericht Leipzig und schmetterte damit eine Klage der Verbraucherschützer ab.
Bank verlangte im Fall 0,7 Prozent Strafzinsen
Die hatten mit der Klage ein von der Sparkasse eingeführtes sogenanntes Verwahrentgelt verhindern wollen. Doch laut dem Urteil, das eine Signalwirkung haben dürfte, kann die Sparkasse grundsätzlich für die Verwahrung von Geldern in Neuverträgen als Sonderleistung ein Entgelt verlangen.
Einzig für ein Kontomodell für Schüler und Studenten, das mit kompletter Gebührenfreiheit beworben werde, dürfe kein Verwahrentgelt erhoben werden.
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Bei der Entscheidung fand das Landgericht, dass es nicht unberücksichtigt bleiben dürfe, dass den Banken durch die Zahlung von Einlagegeldern bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Verwahrung von Geldern auf den Girokonten „erhebliche finanzielle Belastungen entstehen“.
Verbraucherzentrale will Berufung einlegen
Die Verbraucherzentrale Sachsen zeigte sich enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens. Sie kündigte Berufung gegen das Urteil am Oberlandesgericht in Dresden an.
Hintergrund des Verfahrens sind frühere Pläne der Sparkasse Vogtland, ab dem 1. Februar 2020 auf alle neuen Privatgirokonten ab einer Einlage von 5000 Euro ein Verwahrentgelt von 0,7 Prozent zu erheben. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt die Erhebung von Negativzinsen gegen rechtliche Regelungen und ist deshalb unzulässig.
Doch wegen der der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank verlangen immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland von ihren Kundinnen und Kunden inzwischen Strafzinsen.
So können Sie Strafzinsen vermeiden
Um dieses zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Zusätzliche Bankkonten: Die meisten Banken erheben Strafzinsen erst ab einem Guthaben oberhalb eines gewissen Freibetrags. Es kann deshalb sinnvoll sein, das eigene Vermögen auf mehrere Konten zu verteilen um somit jeweils unter den gültigen Freibetrag zu gelangen.
Andere Anlageformen: Je nach Vermögensaufbau kann es sinnvoll sein, einen Teil des eigenen Geldes anders anzulegen als auf einem Girokonto, so etwa auf Tages- und Festgeldkonten.
Bankenwechsel: Eine weitere Option ist der Wechsel der Bank. Noch immer bieten einzelne Banken Konten ohne Strafzins an. Der Kontowechsel ist relativ einfach, denn neue und alte Bank sind dazu verpflichtet, Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen.
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Bank kann eine Liste der Geldinstitute und ihrer Negativzinsen hilfreich sein. Diese gibt es beispielsweise bei Verivox. Auch das Finanzportal Biallo bietet einen Überblick. Mehr Informationen und einen Zinseszinsrechner gibt es außerdem bei Finanztip.