Hammer-Urteil

Wegen Hitlergruß: Schlagersängerin Melanie Müller muss blechen!

Melanie Müller erschien selbst vor dem Leipziger Amtsgericht. So konnte sie persönlich das Urteil des Richters entgegennehmen. Und das hat es in sich.

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Melanie Müller steht unter anderem vor Gericht, weil sie im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben soll.
Melanie Müller steht unter anderem vor Gericht, weil sie im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben soll.Jan Woitas/dpa

Paukenschlag im Prozess um Hitlergruß-Vorwürfe gegen Melanie Müller! Dort wurde am Freitagmittag das Urteil gegen die Schlagersängerin gesprochen. Überraschend erschien sie dazu sogar persönlich zum Prozess am Amtsgericht Leipzig.

Nach vorherigen Angaben des Richters musste sie das eigentlich nicht mehr. Laut der „Bild“-Zeitung hetzte sie sechs Minuten vor Beginn an der Seite ihres Anwalts Adrian Stahl in den Saal.

Bei zwei vorherigen Terminen meldete Müller sich krank. Vergangene Woche, als eigentlich das Urteil gefällt werden sollte, ließ sie sich ebenfalls nicht blicken. „Die Angeklagte fehlt unentschuldigt“, stellte Richter Lucas Findeisen fest.

Melanie Müller muss insgesamt 80.000 Euro Strafe zahlen

Zu Beginn der Sitzung am Freitag wurde noch eine Zeugin gehört. Nach wenigen Minuten war ihr Auftritt vorbei, sie habe sich laut eigenen Angaben an nichts Konkretes erinnern können. Müllers Anwalt Adrian Stahl forderte für seine Mandantin einen Freispruch: „Das war eine neutrale Bewegung, die nicht verboten ist“.

Staatsanwalt Thomas Schmelzer plädiert für eine Geldstrafe von 95 Tagessätzen zu je 60 Euro. „Ein Hitlergruß ist auch strafbar, wenn man kein Nazi ist. Wir müssen auch auf die Situation schauen. Die Videos geben ein klares Bild von der Stimmung im Zelt. Zumindest die Sieg-Heil-Rufe in der zweiten Reihe direkt vor ihr muss sie gesehen oder gehört haben.“ Er ist überzeugt: „Ich habe keinen Zweifel, dass das ein Hitlergruß war, den sie gezeigt hat.“

Doch die Strafe fällt laut „Bild“ noch höher aus: Melanie Müller muss 160 Tagessätze à 500 Euro zahlen, also insgesamt 80.000 Euro, mehr als Staatsanwalt Schmelzer gefordert hatte. Zudem gilt die Ballermannsängerin jetzt als vorbestraft.

Schlagersängerin Melanie Müller und ihr Anwalt Adrian Stahl.
Schlagersängerin Melanie Müller und ihr Anwalt Adrian Stahl.Jan Woitas/dpa

Das wurde Melanie Müller vorgeworfen

Laut Staatsanwaltschaft soll die inzwischen 36-Jährige bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben. Die Anklagebehörde wirft Müller das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.

Zudem geht es um Drogenbesitz, nachdem bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren. Zum Prozessauftakt hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ■