Türkei

Touristin droht Haft für Pole-Dance an Fahnenmast

Ein harmloser Clip könnte für eine junge Frau ernste Konsequenzen haben. Sie ist in der Türkei beim Tanz an einer Fahnenstange zu sehen. Mit Video.

Author - Berliner KURIER
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Weil sie akrobatisch an einer Fahnenstange mit der türkischen Flagge tanzte, droht einer Touristin in der Türkei mächtig Ärger (Symbolfoto).
Weil sie akrobatisch an einer Fahnenstange mit der türkischen Flagge tanzte, droht einer Touristin in der Türkei mächtig Ärger (Symbolfoto).Zoonar / Imago

Bei ihrem Ausflug an einen Aussichtspunkt hätte die Türkei-Touristin wohl besser auf ihre akrobatische Einlage verzichten sollen. Sie hatte an einem Fahnenmast mit der türkischen Flagge einen Stangentanz aufgeführt. Für ein Social-Media-Video. Das könnte schlimme Folgen für die junge Frau haben. Es droht Gefängnis.

Eigentlich ist es ein recht harmloses Video (siehe weiter unten). Doch in der Türkei sieht man das weitaus strenger. Gegen die Frau werde wegen ihres „unangemessenen Verhaltens“ die Herabwürdigung des türkischen Staates und der türkischen Flagge vorgeworfen, teilte das zuständige Gouverneursamt in der Provinz Nevsehir mit.

In dem Video ist die sportliche junge Frau in einem bauchfreien weißen Oberteil und grauen Leggings zu sehen, wie sie unter anderem kopfüber an der Fahnenstange tanzt. Ihre Tanzeinlage im Touristenort Uchisar im zentraltürkischen Kappadokien dauerte nur wenige Sekunden. Der Clip entstand auf einer bekannten, bizarren Felsformationen und wurde vielfach in den sozialen Medien geteilt.

Um dieses Poledance-Video geht es

Über die Nationalität der Frau war zunächst nichts bekannt. Auch ob die Polizei sie identifiziert und festgenommen worden ist, war vorerst unklar. Die gegen sie eingeleiteten Ermittlungen betreffen Artikel 300 und 301 des türkischen Strafrechts. Die Missachtung der türkischen Flagge und die „Beleidigung des Türkentums, der türkischen Nation, ihrer Regierung oder nationaler Helden“ steht unter Strafe. Der Stangen-Tänzerin drohen mehrere Jahre Gefängnis.