Bestattung

Beerdigung der Zukunft? Erstes Bundesland erlaubt die Reerdigung

Der Körper wird in 40 Tagen zu Erde. Nach erfolgreicher Testphase wird die „Bestattung zu Erde“ jetzt in Schleswig-Holstein offiziell zugelassen.

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Figur auf dem Französischer Friedhof in Berlin Mitte. In der Hauptstadt ist eine Reerdigung noch nicht zugelassen.
Figur auf dem Französischer Friedhof in Berlin Mitte. In der Hauptstadt ist eine Reerdigung noch nicht zugelassen.IMAGO/Joko

Nach dem Tod zu Erde werden. Das ist jetzt in Schleswig-Holstein offiziell möglich. Als erstes Bundesland hat es die sogenannte Reerdigung dauerhaft als dritte Bestattungsform neben Erd- und Feuerbestattung zugelassen. Bei der Reerdigung wird der Körper eines Verstorbenen innerhalb weniger Wochen durch natürliche Prozesse in Erde umgewandelt. Wie funktioniert das Verfahren genau? Und könnte es bald auch in Berlin erlaubt werden?

Wie läuft eine Reerdigung ab?

Bei der Reerdigung wird die verstorbene Person in einen geschlossenen, sargähnlichen Behälter – den sogenannten Kokon – auf ein Bett aus Heu, Stroh, Grünschnitt und weiteren pflanzlichen Materialien gelegt. Durch natürliche mikrobiologische Prozesse wird der Körper innerhalb von rund 40 Tagen in humusartige Erde umgewandelt.

Anschließend wird die entstandene Erde entnommen. Übrig gebliebene Knochen- und Zahnreste werden zerkleinert und der Erde wieder beigefügt. Danach wird die Erde auf einem Friedhof beigesetzt – ähnlich wie bei einer herkömmlichen Bestattung.

Eine Verstorbene liegt im Kokon zur Reerdigung. Bestatter Eric Wrede und Pablo Metz, Chef von „Meine Erde“ bedecken den Körper mit pflanzlichem Substrat.
Eine Verstorbene liegt im Kokon zur Reerdigung. Bestatter Eric Wrede und Pablo Metz, Chef von „Meine Erde“ bedecken den Körper mit pflanzlichem Substrat.Jordis Antonia Schlösser

Berliner Firma bietet die Reerdigung an

Der Berliner Anbieter „Meine Erde“, der das Verfahren in Deutschland etabliert hat, wirbt damit, dass bei der Reerdigung keine fossilen Brennstoffe wie bei einer Einäscherung benötigt werden und der Körper auf natürliche Weise in den biologischen Kreislauf zurückkehrt.

Mehr als 80 Verstorbene aus insgesamt 14 Bundesländern wurden während der Pilotphase in Schleswig-Holstein reerdigt. Mit dem Landtagsbeschluss ist die Reerdigung nun dauerhaft als dritte Bestattungsart im schleswig-holsteinischen Bestattungsrecht verankert.

Die Pilotphase endete im Juni 2026. Laut Justiz- und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) bestätigten die wissenschaftlichen Untersuchungen die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt. Begleitet wurde das Projekt von der Universität Leipzig, die unter anderem Schadstoff- und Schwermetallwerte überprüfte.

Ziehen andere Bundesländer nach?

Noch ist Schleswig-Holstein bundesweit ein Sonderfall. Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Deshalb muss jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Reerdigung zulassen will.

In Hamburg wird nach Medienberichten derzeit geprüft, wie eine gesetzliche Regelung aussehen könnte. Eine endgültige Entscheidung steht dort bislang aus.

Viele andere Länder zeigen sich noch zurückhaltend. In Nordrhein-Westfalen etwa gilt die Reerdigung nach Angaben des dortigen Gesundheitsministeriums derzeit nicht als zulässige Bestattungsart. Auch Bayern hatte sich in der Vergangenheit kritisch geäußert.

Reerdigung bald auch in Berlin?

Für Berlinerinnen und Berliner gibt es bislang keine Möglichkeit, sich innerhalb der Hauptstadt reerdigen zu lassen. Das Berliner Bestattungsgesetz kennt derzeit lediglich Erd- und Feuerbestattungen. Eine gesetzliche Grundlage für die Reerdigung existiert nicht.

Wer in Berlin lebt und sich für diese Form der Bestattung entscheidet, kann derzeit zwar in Schleswig-Holstein reerdigt werden. Die eigentliche Transformation findet dann dort statt. Die Durchführung in Berlin selbst ist jedoch aktuell nicht erlaubt.

Ob der Berliner Senat eine entsprechende Gesetzesänderung plant, ist derzeit offen. Nach dem Vorstoß Schleswig-Holsteins dürfte die Debatte allerdings neuen Schwung bekommen.

Liebe Leser, halten Sie von der Bestattungsform Reerdigung?  Uns interessiert Ihre Meinung. Bitte schreiben Sie uns an leser-bk@berlinerverlag.com