Es war einer der brutalsten Kriminalfälle des vergangenen Jahres, nun muss der Täter dafür büßen. Das Landgericht Kempten (Bayern) verurteilte den Amerikaner Troy Philipp B. (31) wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft. Er hatte zwei Touristinnen – ebenfalls aus den USA – im Juni 2023 in eine Schlucht gestürzt. Eines der Opfer hatte er zuvor vergewaltigt. Sie starb später an den Folgen des Sturzes. Ihre Freundin überlebte wie durch ein Wunder.
Der Neuschwanstein-Killer hatte seine Opfer bei einer Wanderung in der Nähe des Schlosses Neuschwanstein in der Nähe von Füssen in Bayern getroffen. Die beiden späteren Opfer waren auf einem Europa-Trip - wollten in der Nähe des Märchenschlosses Fotos machen und damit ihre mehrwöchige Reise krönen. Die Reise war eine Belohnung für den erfolgreichen Uni-Abschluss der beiden jungen Frauen.
Neuschwanstein-Killer traf auf Wanderweg auf seine Opfer
Der Täter und die beiden Opfer rutschten an der Stelle eines Wanderweges aus - der Moment sollte den Frauen zum Verhängnis werden. Denn dort bot Troy Philipp B. den Touristinnen Eva L. (damals 21) und Kelsey C. (damals 22) an, gemeinsam zu einem Aussichtspunkt zu wandern.
Was die asiatischstämmigen Frauen nicht ahnten: Seine sexuelle Vorliebe sind Asiatinnen. Und er erregte sich an Sexvideos, in denen asiatische Frauen brutal gewürgt werden. Auf dessen Reise baute sich bei B. eine immer stärkere sexuelle Erregung auf. So entdeckten die Ermittler auf seinem Handy Bilder, wie er sich bei seiner Wanderung mit erigiertem Penis ablichtete.
Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher ist überzeugt, dass B. genau diese Fantasie ausleben wollte, als ihm der Zufall die beiden Frauen in die Arme trieb.

Killer vergewaltigte Eva L. und warf sie wie einen Sack Abfall in die Schlucht
Der Killer warf die 21-jährige Eva L. unvermittelt zu Boden und würgte sie. Als ihre 22 Jahre alte Freundin Kelsey einschritt, stürzte B. sie in einem kurzen Kampf 50 Meter einen Abhang hinunter. Danach machte er sich über Eva her, würgte und vergewaltigte sie und filmte sich dabei, bis ein Pärchen ihn bei der Tat überraschte. Da warf er die Sterbende schließlich laut Gericht „wie einen Sack Abfall“ ebenfalls in die Pöllatschlucht.
Beide Frauen mussten mit einem Hubschrauber aus der Schlucht geborgen werden. Stunden später starb Eva L. mit einem völlig zerstörten Körper. „Eine gnadenlose Vernichtung eines jungen, hoffnungsvollen Lebens“, sagt der Richter und fügt hinzu: „Nur um einen kurzen Moment sexueller Befriedigung zu erleben.“
Kelsey C. wurde verletzt. Die körperlichen Blessuren blieben trotz eines 50-Meter-Sturzes bei ihr überschaubar, doch die psychischen Leiden sind erheblich. „Sie ist traumatisiert und wird noch lange an den Folgen zu leiden haben“, sagte Schwiebacher über das überlebende Opfer. Ein Baumstamm hatte verhindert, dass die Frau noch weiter den Abhang hinunterfiel – es wäre sonst auch ihr sicherer Tod gewesen.
Die Worte von Richter Schwiebacher treffen ins Mark. Unklar ist, ob sie auch den 31 Jahre alten B. erreichen. Ohne Regung verfolgt er die Urteilsbegründung – anders als der leise weinende Vater der getöteten Eva L.

Vater des Opfers verfolgte das Urteil
Es ist ein langes, aber leises Schluchzen: Mit seinen nicht mehr zu unterdrückenden Tränen macht der im dunklen Anzug bei den Anklägern sitzende Mann greifbar, welches Elend der gegenüber von ihm auf der Anklagebank sitzende Troy Philipp B. nahe dem Märchenschloss Neuschwanstein anrichtete.
Der Richter spricht dem Angeklagten nicht jede Menschlichkeit ab. Er habe Emotionen gezeigt, bescheinigt er dem US-Bürger. Dabei bezieht sich das Gericht allerdings nur auf den Prozess in Kempten. Die Tat selbst nennt der Richter „völlig empathielos“ und „unfassbar“.
Die Verteidiger ließen nach dem Urteil zunächst offen, ob sie Revision einlegen. Die Anwälte wollten insbesondere die Strafverschärfung durch die Schuldschwere verhindern. B. wird nun trotz seiner US-Staatsbürgerschaft in Deutschland in Haft bleiben. Seine Verteidiger rieten ihm auch dazu, keine Auslieferung in sein Heimatland zu beantragen. Der Grund: Die Haftbedingungen in Deutschland seien besser als in den USA. ■