Krank, arbeitsunfähig und trotzdem benachteiligt. Ein Urteil des Bundessozialgerichts sorgt dafür, dass etwa zwei Millionen Erwerbsminderungsrentner jeden Monat spürbar weniger Geld bekommen. Bis zu 185 Euro fehlen, und das Monat für Monat.
Warum ein Datum über Geld entscheidet
Der Grund ist ein einziges Datum. Wer vor 2019 erwerbsgemindert wurde, profitiert nicht von verbesserten Rentenregeln, die später eingeführt wurden. Wer ab 2019 krank wurde, bekommt deutlich mehr Geld. Und das, obwohl Krankheit, Arbeitsleben und Lebenslauf oft fast identisch sind.
Auslöser für das Urteil war die Klage eines Mannes, der seit 2004 eine volle Erwerbsminderungsrente bezog. Später wechselte er in die Altersrente und hoffte, von den neuen Regeln zu profitieren. Nach Berechnungen der Rentenversicherung hätte ihm das rund 185 Euro brutto mehr im Monat gebracht. Doch jetzt entschied das Bundessozialgericht: kein Anspruch.

Im Mittelpunkt steht die sogenannte Zurechnungszeit. Sie tut rechnerisch so, als hätte ein Erkrankter bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Ab 2019 wurde diese Zeit deutlich verlängert – auf bis zu 65 Jahre und acht Monate. Das ist ein echter Renten-Booster für Neurentner.
Für diejenigen, die schon vorher krank wurden, ändert sich dagegen nichts. Denn im Rentenrecht gilt das Rentenbeginn-Prinzip. Entscheidend ist, welches Gesetz galt, als die Rente startete. Spätere Verbesserungen greifen nicht.
Milliardenkosten als zentrales Argument
Ein weiteres Argument des Gerichts sind die Kosten. Würden alle Bestandsrentner rückwirkend bessergestellt, kämen Milliarden-Ausgaben auf den Staat zu. Zudem müssten Millionen Renten neu berechnet werden.


