Aktuell reist Rammstein-Sänger Till Lindemann im Rahmen einer Solo-Tour durchs Land. Am Samstag wollte er in der Eissporthalle Kassel auftreten. Doch daraus wurde nichts!
„Lindemann kommt nicht nach Kassel“, hieß es auf der Homepage des Veranstalters. Grund für die Entscheidung seien fehlende Genehmigungen der Stadt Kassel. Am 10. Oktober habe man die Genehmigung beantragt, erklärt der Veranstalter. Der Antrag sei jedoch erst Anfang November bearbeitet worden. Nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Behörden seien weitere Unterlagen am letzten Dienstag vorgelegt worden. Dazu gehörten auch „Auflagen, die gar nicht vom Veranstalter zu erfüllen waren, sondern sich auf bauliche Gegebenheiten der Nordhessen-Arena bezogen“.
Sollte das Konzert von Till Lindemann verhindert werden?
Dennoch habe man am Dienstag alle Unterlagen vorlegen können, um die Anforderungen der Stadt zu erfüllen. Bei der Verwaltung habe man sich aber außerstande gesehen, „die Unterlagen noch vor Veranstaltungsbeginn zu prüfen“. Man bedauere „zutiefst diese unglückliche Situation“, so der Veranstalter. Ticketinhaberinnen und -inhaber werden gebeten, die bereits erworbenen Eintrittskarten an den Vorverkaufsstellen zurückzugeben, wo ihnen die Kosten erstattet würden.
Nach Informationen der Bild-Zeitung bemängelte die Stadt, insbesondere einen unzureichenden Brandschutz bei der geplanten Veranstaltung. Lindemann-Fans mutmaßen inzwischen jedoch, dies sei nur vorgeschoben, um die Show des umstrittenen Sängers in Kassel zu unterbinden, zumal in der Halle regelmäßig auch Spiele des Eishockey-Zweitligisten Kassel Huskies ausgetragen werden.
„Es lag kein genehmigungsfähiger Antrag vor“
Ein Sprecher äußerte sich zu den Spekulationen: „Für das Regelgeschäft, also Sportveranstaltungen, bei denen sich die Zuschauer auf der Tribüne aufhalten und wenige Menschen auf dem Feld, besteht eine Genehmigung. Wird ein Gebäude anders als bisher genehmigt bespielt, wird eine Baugenehmigung benötigt.“ Dass Proteste von Lindemann-Kritikern am Rande des Konzerts erwartet wurden, habe für die Entscheidung keine Rolle gespielt: „Entscheidend war und ist die Frage der Genehmigungsfähigkeit nach Recht und Gesetz. Der Stadt lag kein genehmigungsfähiger Antrag vor, mit allen erforderlichen Unterlagen“, so der Sprecher.