Es war einer der spektakulärsten Kriminalfälle Österreichs! Jetzt berät ein Senat aus drei Richtern aus Anlass eines Gutachtens darüber, ob Josef Fritzl (88), das „Monster von Amstetten“, aus der Haft freikommt.
Das bestätigte der Sprecher des Landgerichts Krems, Ferdinand Schuster, am Dienstag. Es gehe darum, ob der inzwischen 88-jährige Josef Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den einfacheren Normalvollzug wechseln dürfe oder ob er unter Auflagen entlassen werde. „Das Gutachten spricht davon, dass schon aus gesundheitlichen Gründen eine Gefährlichkeit nicht mehr vorhanden ist“, so Schuster.
In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Josef Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden mehr als 20 Jahren vergewaltigte er sie und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb kurz nach der Geburt. Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen.
Der Fall Josef Fritzl flog 2008 auf und machte weltweit Schlagzeilen
Die Anklage im Prozess gegen Fritzl lautete Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Fritzl bekam lebenslange Haft. Er hat im Gefängnis einen neuen Nachnamen angenommen.
Inzwischen hat Fritzl, der in der Justizvollzugsanstalt Stein bei Krems einsitzt, die für eine mögliche Entlassung auf Bewährung wichtigen 15 Jahre Haft hinter sich. Außerdem habe sich 2023 die Gesetzeslage geändert, sagte Schuster. Nun sei es schwerer, in den Maßnahmenvollzug, in dem die Häftlinge therapiert werden, eingewiesen zu werden. Zugleich sei es auch leichter geworden, aus dieser Art Haft wieder herauszukommen.