Was ist denn da los?

Irrer Fund: Stadt bleibt auf 2260 Nutella-Gläsern sitzen

Eine Behörde in Schweden verzweifelt an einem süßen Zufallsfund. Sie darf die Gläser mit der Nuss-Nougat-Creme nicht einfach wegwerfen.

Author - Berliner KURIER
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Die Umweltbehörde der Stadt Malmö will mehr als 2000 Gläser Nutella loswerden – und weiß nicht, wie.
Die Umweltbehörde der Stadt Malmö will mehr als 2000 Gläser Nutella loswerden – und weiß nicht, wie.Abacapress/Imago

Von Nutella kann man nie genug kriegen? Oh doch! Eine schwedische Behörde hat genau das Problem: zu viel von der Nuss-Nougat-Creme. Und zwar mehr als 2000 Gläser. Die wird sie nicht los. Verkaufen? Wegwerfen? Nein, so einfach ist das nicht!

Seit Monaten schlägt sich die Umweltbehörde der schwedischen Stadt Malmö mit der Frage herum, wie sie die Nutella-Gläser entsorgen kann. Exakt 2260 Stück stehen dort auf einer Palette herum. Die Gläser mit Nougat-Creme wurden in einem Lagerhaus entdeckt. Zufällig. Lebensmittelinspektoren hatten dort eigentlich etwas ganz anderes prüfen wollten. Doch nun hat die Behörde die 2260 Gläser Nutella an der Backe. Da diese nicht zurückverfolgt werden konnten, durften sie nicht verkauft werden. Und wegwerfen? Da wird es jetzt politisch.

Wer sollte die Nutella-Gläser leer löffeln?

Seit Anfang 2024 schreibt ein Gesetz in Schweden vor, dass bei den meisten Lebensmitteln vor der Entsorgung der Verpackung der Inhalt entfernt werden muss. Doch wer soll die 2260 Gläser Nutella leer löffeln? Wie viele Menschen bräuchte es dafür? Die Behörde habe „weder die Voraussetzungen noch die Räumlichkeiten, um diese Trennung vorzunehmen“, sagte Arvid Nordland, Leiter der Umweltverwaltung, der Zeitung Sydsvenskan.

Die Nutella-Gläser müssten leer sein, um sie entsorgen zu können.
Die Nutella-Gläser müssten leer sein, um sie entsorgen zu können.Bihlmayerfotografie/Imago

Die Umweltbehörde von Malmö versucht jetzt, bei der Regierung eine Überarbeitung der Gesetzgebung zu erreichen. Eine Ausnahmegenehmigung ist laut Behördenchef Arvid Nordland in diesem Fall nicht der richtige Weg. Denn die müsse sich die Umweltverwaltung dann selbst erteilen – was auch nicht ginge. (mit dpa)