Die Schauspielerin Ingrid van Bergen, die am 28. November im Alter von 94 Jahren gestorben ist, wird nicht auf einem Friedhof beigesetzt. Die Familie fand laut Bild-Zeitung einen legalen Weg, um den deutschen Friedhofszwang zu umgehen – und ihre Urne im Kreis ihrer Familie zu lassen.
Umweg über die Schweiz umgeht Friedhofszwang
In Deutschland gilt eigentlich die Pflicht, Verstorbene auf einem Friedhof zu bestatten – im Sarg oder in der Urne. Doch die Angehörigen und engsten Vertrauten von Ingrid van Bergen nutzten eine juristische Lücke: den Umweg über die Schweiz. Dort gilt ein Mensch bereits als bestattet, wenn die Urne den Angehörigen übergeben wird.

Mit einem Grabplatznachweis für die Schweiz bekommen Angehörige die Urne ausgehändigt – zur unbefristeten Abschiednahme. Begleitet wird der Vorgang laut Bild von der auf solche Fälle spezialisierten Organisation Oase der Ewigkeit, es kostet 490 Euro. Laut der Organisation sei auch eine spätere Beisetzung jederzeit möglich.
Van Bergen lebte zuletzt auf einem Bauernhof
Ingrid van Bergen starb in der Nacht zum 28. November. Sie lebte zuletzt schwer erkrankt auf einem Bauernhof in der Lüneburger Heide, bei ihrer langjährigen Freundin Linda Schnitzler. Am Ende hatte die Schauspielerin den Lebensmut verloren. „Sie wollte sterben. Sie hat gesagt, sie kann nicht mehr“, sagte Linda Schnitzler zum KURIER.

Van Bergen gelang der Durchbruch in den 50er-Jahren
Seit den 50er-Jahren hatte die Schauspielerin für zahlreiche Film- und TV-Produktionen vor der Kamera gestanden. Den Durchbruch schaffte Ingrid van Bergen mit „Rosen für den Staatsanwalt“ im Jahr 1959.
Den tiefen Absturz erlebte Ingrid van Bergen durch ein Verbrechen im Privatleben: Im Jahr 1977 erschoss sie ihren langjährigen Lebensgefährten Klaus Knaths aus Eifersucht im Affekt. Sie wurde wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt, verbüßte davon etwas mehr als zwei Jahre.



