Gerichtsurteil

Horror-Mutter tötete ihr Baby und versteckte es in der Gefriertruhe

Die 35-Jährige tötete das Neugeborene auf einer Toilette. Sie wurde jetzt vom Landgericht Fulda für die grauenvolle Tat verurteilt.

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Die Angeklagte und ihr Verteidiger Jochen Kreissl vor der Urteilsverkündung am Landgericht Fulda.
Die Angeklagte und ihr Verteidiger Jochen Kreissl vor der Urteilsverkündung am Landgericht Fulda.Michael Bauer/dpa

Wie kann eine Mutter ihrem Baby nur so etwas antun? Weil sie ihr neugeborenes Kind getötet und anschließend in einer Tiefkühltruhe versteckt haben soll, hat das Landgericht Fulda eine 35-jährige Frau zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Mutter hatte ihr Baby direkt nach der Geburt auf einer öffentlichen Toilette getötet.

Dem Urteil zufolge soll die Frau das kleine Mädchen mit dem Kopf gegen einen Gegenstand geschlagen oder mit dem Fuß getreten haben. Anschließend legte sie die Leiche in eine Tiefkühltruhe in ihrer Wohnung in Heringen in Hessen – dort blieb das Baby über Monate unentdeckt.

Mutter wegen Totschlags verurteilt

Das Gericht sprach die 35-Jährige wegen Totschlags in einem minder schweren Fall schuldig. Die Angeklagte habe bei der Tat im Sommer 2022 „schwere Schuld“ auf sich geladen, sagte der Vorsitzende Richter. Es sei „ein nicht alltäglicher Fall“ gewesen, der zu einem „grausigen Fund“ geführt habe – dem des toten Babys in der Kühltruhe. Die Richter sahen eine „psychische Ausnahmesituation“ und familiären Druck als mildernde Umstände an. Das Kind war laut Gutachten voll ausgereift und lebensfähig.

Totes Baby lag neben Spinatpackungen

Entdeckt wurde das tote Baby im vergangenen Februar durch Zufall von einem befreundeten Paar aus der Nachbarschaft. Sie sollten im Haus nach dem Rechten schauen, als die Angeklagte und ihr Lebensgefährte längere Zeit verreist waren. Das Paar entdeckte die Tüte mit dem toten Baby in der Kühltruhe nach eigener Aussage neben Spinatpackungen.

Vor Gericht beteuerte die Angeklagte, den Säugling nicht getötet zu haben. Ihr zufolge atmete das Kind kurz nach der Geburt auf der öffentlichen Toilette aus unerklärlichen Gründen nicht mehr. Doch nach intensiver Beweisaufnahme folgte das Gericht dieser Version nicht.

Angeklagte hatte ihre Schwangerschaft verheimlicht

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Sie hatte der Angeklagten vorgeworfen, zuvor ihre Schwangerschaft verheimlicht zu haben. Sie habe nach eigener Aussage nicht gewollt, dass jemand erfährt, dass sie ein weiteres Kind bekommt. Die Frau hatte Beziehungsprobleme mit ihrem Partner, wie sie erklärte. Mit ihm hat sie bereits zwei Kinder.

Das Mädchen starb nachweislich durch ein Schädel-Hirn-Trauma nach einem Schlag gegen den Kopf. Oberstaatsanwältin Christine Seban sagte in ihrem Plädoyer: „Ich kann mir nichts Grausameres vorstellen, als ein hilfloses Neugeborenes an die Wand zu schlagen.“ Bei aller Verzweiflung hätte es andere Möglichkeiten gegeben, mit der Situation umzugehen, zum Beispiel das Kind in einer Babyklappe abzulegen, wie Seban sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit dpa)