Sie wusste, dass sie positiv ist

Frau steckte Nachbarn mit Corona an – tot! Nun wurde sie verurteilt!

Obwohl sie wusste, dass sie corona-positiv ist, verließ eine 54-Jährige das Haus. Mit fatalen Folgen! 

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Für die absichtliche Ansteckung mit dem Corona-Virus wurde jetzt eine 54-jährige Frau verurteilt.
Für die absichtliche Ansteckung mit dem Corona-Virus wurde jetzt eine 54-jährige Frau verurteilt.Daniel Karmann/dpa

Millionen steckten sich während der Corona-Pandemie mit dem tödlichen Virus an. Oftmals infizierten sie sich bei Nachbarn, Freunden, Kollege oder Familienmitgliedern. Doch kann man die strafrechtlich für die Ansteckung mit einem Virus belangen? Ja, entschied jetzt ein Gericht und verurteilt eine Frau.

So hat ein österreichisches Gericht eine Frau für den Corona-Tod ihres Nachbarn verantwortlich gemacht. Das Landgericht in Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass die heute 54-jährige Angeklagte den krebskranken Mann im Dezember 2021 in Stiegenhaus (Kärnten) absichtlich angesteckt hatte. Sie wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt. Zusätzlich muss die Frau eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen von je vier Euro mit einem Gesamtwert von 800 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann, der bereits an einer Krebserkrankung litt, starb im Zuge der Corona-Infektion an einer Lungenentzündung. Ein Gutachter stellte mittels Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau „annähernd zu 100 Prozent“ übereinstimmten. So ein hoher Deckungsgrad sei sehr selten, weil Coronaviren sich rasch veränderten, erklärte der Fachmann.

Keine Quarantäne trotz eines positiven Tests

„Das tut mir für Sie persönlich leid - ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist“, sagte Richterin Sabine Götz in ihrer Urteilsbegründung zur Angeklagten. „Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.“ Das genüge für einen Schuldspruch, erklärte die Richterin.

Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Corona-Tests im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene Quarantäne missachtet. 

Die Frau stritt die eigene Infektion ab, Corona gebe es gar nicht. Aus „ideologischen Gründen“ sei die Angeklagte sorglos mit ihrer per Antigen- und PCR-Test festgestellten Krankheit umgegangen. Den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sei sie ablehnend gegenübergestanden, weil sie nicht in ihr Weltbild passten. Sie habe von der schweren Krebserkrankung des Nachbarn gewusst, habe ein gutes Verhältnis gehabt und habe trotzdem länger ohne Maske mit ihm gesprochen.

Der Nachbar war nach Angaben seiner Familie der an Corona erkrankten Frau auf dem Flur begegnet. Diese sagte, sie sei damals zu krank gewesen, um überhaupt aufzustehen. Aus ihrer Sicht hatte sie nicht Corona, sondern eine Bronchitis, „wie ich sie jedes Jahr im Winter habe“, sagte sie vor Gericht. ■