Das eigene E-Auto mal eben an der Steckdose beim Job aufladen – wird schon okay gehen. Das hat sich vermutlich der Angestellte einer Jugendherberge in Duisburg gedacht. Doch seine Chefs sahen das weniger entspannt – und feuerten den 27-Jährigen fristlos.
Strom im Wert von 40 Cent, so viel wurde verbraucht, als der Rezeptionist der Jugendherberge sein Hybridauto über ein Verlängerungskabel an einer 220-Volt-Steckdose im Flur eines Seminartraktes des Gebäudes auflud. Das war im Januar, der Hotelfachmann hatte Spätschicht. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt.
Nun wurde der Fall vor dem Landgericht in Düsseldorf verhandelt. Den Job bleibt der 27-Jährige los. Immerhin: Er bekommt eine Abfindung. So das Urteil der Richter.
Mehrfach das Auto auf Firmenkosten aufgeladen
Der junge Mann hatte im Prozess angeführt, dass er sein Auto nur für wenige Minuten aufgeladen habe, weil es an dem Tag zu einem unerwarteten Leistungsabfall seines Fahrzeugakkus gekommen sei. Er habe nur seine Heimfahrt sicherstellen wollen.
Doch seine Arbeitgeber argumentierten, er habe sein Auto nicht nur am besagten Tag, sondern mehrfach auf Firmenkosten aufgeladen. Am 12. Januar 2022 habe dies mindestens 20 Minuten gedauert, der Wert dieses Stroms habe 40 Cent betragen. Zwar sei der finanzielle Schaden minimal, es liege aber ein erheblicher Vertrauensverlust vor.
Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf befand am Dienstag, grundsätzlich sei das unerlaubte Laden eines Privatfahrzeugs auf Kosten des Arbeitgebers zwar ein Kündigungsgrund. Für das vorliegende Vergehen, bei dem es um Strom im Wert von 40 Cent ging, wäre eine Abmahnung aber wohl ausreichend gewesen (Az.: 8 Sa 244/23).
Job los, aber 8000 Euro Abfindung
Weil das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer belastet war, riet das Gericht zu einem Vergleich, auf den sich die Streitparteien dann auch einigten: Der Rezeptionist bekommt 8000 Euro Abfindung und kehrt nicht auf die Stelle zurück. Er arbeitet inzwischen für eine Zeitarbeitsfirma als Hausmeister.
Die Kammer hatte Zweifel, ob von einem unerlaubten Laden auszugehen sei. Der Kläger hatte behauptet, die stellvertretende Chefin habe ihm das Laden erlaubt, was diese aber bestritten hatte. Zudem war das Laden anderer elektronischer Geräte der Mitarbeiter geduldet worden. ■