Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge erhöht. Doch Millionen Rentnerinnen und Rentner merkten davon nichts, zumindest vorerst! Denn mit dem März erwartet Empfänger eine böse Überraschung!
Gesetzlich festgelegte Verzögerung
Während Beschäftigte die höheren Abzüge bereits auf ihrer Januar-Abrechnung sehen, schlägt die Änderung bei pflichtversicherten Ruheständlern erst mit der Rentenzahlung im März durch.
Der Grund ist eine gesetzlich festgelegte Verzögerung. Für die meisten Rentner und Rentnerinnen gilt eine Frist von zwei Monaten, bevor sich veränderte Zusatzbeiträge auf die Auszahlung auswirken. Diese Regelung im Sozialgesetzbuch greift sowohl bei Beitragserhöhungen als auch bei Senkungen.

Keine Mitteilung über Rentenkürzung
Eine gesonderte Vorab-Mitteilung über die konkrete Veränderung ihrer Nettorente erhalten Betroffene in der Regel nicht. Ganz überraschend kommen die Anpassungen dennoch nicht. Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder vorab über neue Beitragssätze.
Wie stark sich dies auswirkt, hängt von der Rentenhöhe ab. In einer Beispielrechnung geht die Rentenversicherung von einer monatlichen Bruttorente von 1000 Euro und einem Anstieg des Zusatzbeitrags um 0,4 Prozentpunkte aus. Da sich Rentnerinnen und Rentner den Beitrag mit der Rentenversicherung teilen, sinkt die Nettorente in diesem Fall um 0,2 Prozent. Das bedeutet zwei Euro weniger im Monat, also 24 Euro im Jahr.


