Es ist schon etwas schräg – einst wurde ein Mann namens Sven Liebich wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Im Juli 2023 war das vor dem Amtsgericht Halle. Doch gut zwei Jahre später ist alles anders. In den Knast muss eine Frau!
Denn aus dem ehemaligen Rechtsextremisten wurde inzwischen eine Rechtsextremistin mit Namen Marla-Svenja Liebich. Das von der Ampel-Regierung einst beschlossene Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich. Per Sprechakt wurde aus Sven so eben mal Marla-Svenja.
Und nachdem die Berufung gegen das Urteil scheiterte wie auch die Revision, ist die Sache nun rechtskräftig. Und für die quasi neue Dame geht es in den Frauenknast!
Ausschlaggebend ist das eingetragene Geschlecht
Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun „Frau“ Liebich zur Vollstreckung der Strafe in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz geladen. Ausschlaggebend dafür sei Liebichs Wohnort, der in Sachsen liege, erklärte ein Sprecher. Für die Entscheidung ob Männer- oder Frauengefängnis sei zunächst das eingetragene Geschlecht maßgeblich. Das weitere Vorgehen obliege der JVA.