Verbraucher-Täuschung

Easyjet & Co.: Fluglinien wegen hoher Handgepäckgebühren verklagt

Die Gebühren, die Fluggesellschaften wie Easyjet für Handgepäck verlangen, verstoßen laut Verbraucherzentrale gegen EU-Recht!

Author - Berliner KURIER
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Eine Handgepäck-Kontrolle am Berliner Flughafen BER: Viele Fluglinien kassieren für die Gepäckstücke hohe Gebühren.
Eine Handgepäck-Kontrolle am Berliner Flughafen BER: Viele Fluglinien kassieren für die Gepäckstücke hohe Gebühren.Christophe Gateau/dpa

Der Flug ist zum Spottpreis zu haben – aber dann kommt eine Lawine von Gebühren dazu, die Reisenden den angeblichen Schnäppchenflug verhageln! Zumindest, was die hohen Gebühren fürs Handgepäck angeht, zieht jetzt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin die Reißleine. Wegen Täuschung ihrer Kunden haben die Verbraucherschützer drei Fluglinien verklagt!

Eine Reihe von Fluggesellschaften locke „mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) zur Klage gegen die Airlines. „Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht.“

Drei Fluglinien wurden verklagt

In einem ersten Schritt hat der vzbv den Angaben zufolge sieben Airlines, darunter auch Ryanair, abgemahnt. „Gegen Easyjet, Wizzair und Vueling Airlines haben wir darüber hinaus Klagen eingereicht, weil sie aus unserer Sicht unzulässige Gebühren einstreichen“, sagte Pop. „Die Verfahren laufen.“

Fluggesellschaften seien „verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern“, betonte Pop. Tatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen. Europaweit seien davon jährlich Millionen Passagiere betroffen. Pop forderte, die Europäische Union müsse klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck erlassen, um die Verbraucher vor Kostenfallen zu schützen.

Die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, macht sich für Fluggäste stark.
Die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, macht sich für Fluggäste stark.Britta Pedersen/dpa

Zuschlag für Handgepäck ungerecht

Easyjet wollte sich zum laufenden Rechtsstreit nicht äußern. Die britische Billigfluglinie setzt vor allem Maschinen des Typs Airbus A320 ein. Sie können bis zu 186 Passagiere befördern, aber haben in den Gepäckfächern nur Platz für etwa 90 Teile. Deshalb verlange man für größere Gepäckstücke eine Gebühr, hieß es aus dem Unternehmen. Seit der Änderung der Handgepäckregeln verlaufe das Boarding effizienter und die Pünktlichkeit sei gestiegen. Wizz Air und Vueling äußerten sich auf Anfrage zunächst nicht.

Die Verbraucherschützer stützen sich bei ihrer Klage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline. Für Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden (mit AFP, dpa).