Er wollte 15 Millionen

Drei Jahre Haft für Schumi-Erpresser

Im Fall der gescheiterten Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat das Amtsgericht in Wuppertal drei Männer schuldig gesprochen.

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Die drei Angeklagten (l, hinten l sowie 4.v.l) stehen vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Amtsgerichts zwischen Anwälten. Für die gescheiterte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher hat die Justiz gegen drei Angeklagte bis zu drei Jahre Haft verhängt.
Die drei Angeklagten (l, hinten l sowie 4.v.l) stehen vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Amtsgerichts zwischen Anwälten. Für die gescheiterte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher hat die Justiz gegen drei Angeklagte bis zu drei Jahre Haft verhängt.Oliver Berg/dpa

Wegen eines Erpressungsversuchs gegen die Familie von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher hat das Amtsgericht Wuppertal am Mittwoch eine Haftstrafe gegen den Hauptangeklagten verhängt. Der 53-Jährige, der mit der Veröffentlichung von privatem Bild- und Videomaterial gedroht hatte, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagte bekamen Bewährungsstrafen.

Der 53-Jährige und sein Sohn versuchten dem Urteil zufolge, 15 Millionen Euro von der Familie zu erpressen. Das scheiterte aber. Die beiden Wuppertaler räumten die Anklagepunkte weitgehend ein und entschuldigten sich am Mittwoch noch einmal. Der Sohn wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Mitangeklagt war zudem ein ehemaliger Angestellter einer Sicherheitsfirma, die mit der Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz beauftragt war. Gegen ihn verhängte das Gericht wegen Beihilfe eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er bestritt jede Beteiligung an der Tat und schwieg auch am letzten Prozesstag.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft, in einem Fall aber nicht denen der Nebenklage. Schumachers Ehefrau Corinna war in dieser Rolle am Verfahren beteiligt, sie wurde in Wuppertal von einem Anwalt vertreten. Dieser forderte für den ehemaligen Sicherheits-Mitarbeiter ein härteres Urteil: Mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sollte das Amtsgericht das ihm mögliche Höchstmaß verhängen. Aus Sicht der Nebenklage hatte der Wülfrather die Dateien entwendet und damit die Tat erst ermöglicht. ■