Diese Entscheidung könnte Wellen schlagen in Deutschland: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Klage einer Abteilungsleiterin gegen Daimler auf gleiche Bezahlung in den wichtigen Grundsatzfragen recht gegeben. Die Frau bekam weniger Gehalt als männliche Kollegen in vergleichbarer Position. Das Gericht macht nun den Weg frei für kräftige Gehaltsnachforderungen. Nicht nur für diese Frau.
Eine seit 30 Jahren bei der Daimler AG und der Daimler Truck AG zuletzt als Abteilungsleiterin beschäftigte Frau darf sich Hoffnung auf einen kräftigen Lohnnachschlag machen. Sie hatte nach ihrer Rückkehr aus ihrer Elternzeit festgestellt, dass sie viel weniger verdient als ihre männlichen Kollegen mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten.
Gleiches Geld für gleiche Jobs
„Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt“, heißt es in der wegweisenden Entscheidung des BAG (AZR: 8 AZR 300/24).
Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründe der Umstand, dass sie weniger als ihr männlicher Kollege verdient, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, „regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist.“ Dies gebe die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor, erklärt das Bundesarbeitsgericht.
Rügt eine Arbeitnehmerin eine zu niedrige Bezahlung aufgrund ihres weiblichen Geschlechts, reicht es für diese Vermutung und einen möglichen Lohnnachschlag aus, dass sie einzelne besser verdienende männliche Kollegen in gleicher Funktion benennt, urteilten am Donnerstag die Erfurter Richter im Fall einer beim Daimler-Konzern beschäftigten weiblichen Führungskraft.
Jetzt entscheidet das Landesarbeitsgericht
Allerdings: Der Arbeitgeber könne diese Vermutung jedoch widerlegen, etwa indem er die unterschiedlich hohe Bezahlung sachlich begründen kann.
Das Unternehmen Daimler hatte zur „Entgelttransparenz“ ein sogenanntes Dashboard ins Intranet eingestellt, womit Beschäftigte prüfen konnten, ob sie geringer oder höher entlohnt werden als das andere Geschlecht.