Tinder-Skandal bei der Truppe

„Auf der Suche nach Sex“: Top-Soldatin scheitert vorm Bundesverfassungsgericht

Die Bundeswehr-Offizierin Anastasia Biefang aus Berlin will sich nicht vorschreiben lassen, wie sie auf Dating-Plattformen unterwegs ist. Sie klagte und scheiterte.

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Bundeswehr-Offizierin Anastasia Biefang in ihrer Berliner Wohnung.
Bundeswehr-Offizierin Anastasia Biefang in ihrer Berliner Wohnung.Funke Foto Services/imago

Eine hochrangige Berliner Bundeswehr-Kommandeurin bekommt wegen ihres Tinder-Profils einen Verweis. Sie klagt sich durch die Instanzen – und bleibt schließlich auch am Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg.

Im Streit um die Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils ist die Bundeswehr-Offizierin Anastasia Biefang am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Sie hatte sich damit gegen einen disziplinarischen Verweis wehren wollen. Der war ihr aufgrund des Inhalts ihres Profils auf der Dating-Plattform verhängt worden war. Was an sich schon ein Skandal ist. Dating-Profile sind eigentlich Privatsache.

Was war passiert? Die damalige Kommandeurin Biefang hatte 2019 in ihrem Profil geschrieben: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Geschmacksache, aber eigentlich geht das niemanden außerhalb der Tinder-Sphäre etwas an.

Die Bundeswehr maulte trotzdem rum, ihr ging das zu weit. Biefangs Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Die Soldatin aus Berlin war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow und hatte rund 1000 Leute unter sich (heute etwa 700 Angehörige). Kommandeur ist zurzeit Oberstleutnant Roy Grundtner.

Anastasia Biefang zog daraufhin vor die Fachgerichte – allerdings ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zuletzt im Mai 2022 den Verweis. Zwar werde durch ihr Verhalten nicht gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Biefang sei aber ihrer Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen, entschied der 2. Wehrdienstsenat. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde.

Kampf um sexuelle Selbstbestimmung von Anastasia Biefang

Unter anderem gegen diese Entscheidung wandte sich Biefang nach Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde. Laut früheren Angaben wurde sie dabei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Verein QueerBw unterstützt. Ziel war demnach, mit einem Grundsatzurteil „die sexuelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ zu stärken.

Die Bundeswehr-Offizierin Anastasia Biefang bei einem Fernsehauftritt.
Die Bundeswehr-Offizierin Anastasia Biefang bei einem Fernsehauftritt.Sven Simon/imago

Doch das Bundesverfassungsgericht bewertete die Klage jetzt als unzulässig. Dort heißt es: „Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Begründung nicht genügt. Die Beschwerdeführerin hat nicht fristgerecht zu einem fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis vorgetragen, obwohl dazu Veranlassung bestanden hat, weil der angefochtene Verweis schon vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde tilgungsreif geworden war.“

Das Ziel der Verfassungsbeschwerde habe sich damit wohl erledigt, so die Kammer (Az. 2 BvR 110/23).

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