Prozess
Tödliche Schläge gegen 17-Jährigen: Angeklagte kündigen Aussage an
Opfer in den Park gelockt und dann brutal verprügelt.

Wagner
Rund ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines 17-Jährigen stehen drei junge Männer und eine Frau vor dem Berliner Landgericht. Zwei der Angeklagten sollen den Jugendlichen in einem Park in Berlin-Neukölln mit massiver Gewalt gegen den Kopf tödlich verletzt haben. Die beiden 24- und 25-Jährigen müssen sich wegen Mordes verantworten. Die weiteren Angeklagten im Alter von 22 Jahren sollen den Jugendlichen in den Volkspark Hasenheide gelockt haben. Zu Prozessbeginn am Mittwoch kündigten die Anwälte der drei jungen Männer an, dass sich ihre Mandanten voraussichtlich am dritten Verhandlungstag am 3. September äußern werden.
Eifersucht soll laut Ermittlungen zu dem mutmaßlichen Angriff im Januar 2021 geführt haben. Im Vorfeld habe es Streitigkeiten zwischen dem 22-jährigen Angeklagten und dem späteren Opfer gegeben, heißt es in der Anklage. Der 17-Jährige sei seit kurzem mit der ehemaligen Lebensgefährtin des 22-Jährigen liiert gewesen. Die vier deutschen Angeklagten hätten verabredet, dem Jugendlichen „eine Abreibung zu verpassen und ihn bezüglich seines provokanten Verhaltens“ gegenüber dem 22-Jährigen zu bestrafen. Diesem und der 22-jährigen Frau wird Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei zur Last gelegt.
Männer stürzten sich auf ihr Opfer
Der 22-Jährige und die Frau sollen den Jugendlichen unter dem Vorwand, ein klärendes Gespräch führen zu wollen, in eine Falle gelockt haben. Die 24- und 25-jährigen Angeklagten hätten sich einem gemeinsamen Tatplan folgend auf den Jugendlichen gestürzt und ihn massiv geschlagen, so die Anklage. Auch eine Glasflasche sei eingesetzt worden. Der 17-Jährige sei rund eine Woche später an den Folgen der schweren Kopfverletzungen gestorben.
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Ein Polizist sagte im Prozess, das Verletzungsbild habe ihn erschüttert. Zwei Zeugen-Pärchen hätten in der Nähe des Jugendlichen gestanden, darunter die 22-jährigen Angeklagten. Sie hätten unbeeindruckt gewirkt und sachlich auf Fragen geantwortet.
Drei der Angeklagten befinden sich seit Ende Februar in Haft. Die Staatsanwaltschaft geht von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Der Prozess wird am 13. August fortgesetzt.