Brutale Straßengewalt

Streit um Pizza: Fahrradmechaniker tritt Obdachlosen zum Pflegekrüppel

Der Fahrradmechaniker fühlte sich beleidigt, dabei ging es nur um eine Pizza. Trotzdem trat er zu. Das Opfer ist seitdem ein Pflegefall.

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Der Fahrradmechaniker sitzt am Dienstag in einem Berliner Gerichtssaal. Er kommt in die Psychiatrie.
Der Fahrradmechaniker sitzt am Dienstag in einem Berliner Gerichtssaal. Er kommt in die Psychiatrie.Pressefoto Wagner

Eine Passantin reichte zwei Obdachlosen eine Pizza-Schachtel mit Resten. Kurz darauf rastete einer der Männer aus: Frank F. (40) trat und stampfte auf Werner L. (66) ein, machte ihn zum Pflegefall.

Der Mann, der einst als Fahrradmechaniker arbeitete, behauptete vor Gericht: „Er hatte mich beleidigt.“ Der andere Obdachlose habe ihn „Opfer“ genannt. Da habe er Werner L. schlagen, aber nicht töten wollen. F.: „Ich trat zu, hatte mich nicht mehr unter Kontrolle.“

Die beinahe tödliche Begegnung am 12. April im Vorraum einer Bankfiliale am Hackeschen Markt (Mitte). F. hatte bereits Pappen ausgelegt, als L. kam. Der Angeklagte: „Dann erschien eine Frau mit Pizza-Resten.“ Erst habe sie die Schachtel ihm angeboten – „ich reagierte nicht“. Dann ging das Essen an L., kurz darauf der Angriff.

Der Richter: „Mindestens elfmal trat er auf den Kopf des Opfers ein.“ Da lag L. bereits am Boden. Wuchtige Stampftritte mit Wanderschuhen. Der Richter: „Völlig grenzenlos mit extremer Heftigkeit.“

Der Obdachlose lag bereits am Boden, als der Fahrradmechaniker zutrat

Ob die Pizza-Reste oder ein falsches Wort zu dem furchtbaren Angriff führten, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Werner L. stand als Zeuge nicht zur Verfügung. Der Richter: „Er befindet sich seit der Tat in einem schrecklichen Zustand, ist ein schwerer Pflegefall – ohne Perspektive auf Besserung.“

Frank F. ist seit Jahren an Schizophrenie erkrankt. Weil er verordnete Medikamente nicht mehr nahm, wurde er auffällig, flog 2022 aus einer Unterkunft, war danach obdachlos. Kurz nach dem Angriff auf L. kam er in Haft.

Der Richter: „Zweifellos befand er sich zum Zeitpunkt der Tat in einem psychotischen Zustand.“ Schuldunfähig, aber „ohne Therapie sehr gefährlich“. Urteil: „Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.“ Die Behandlung könne sich „sehr lange hinziehen“. ■