Im Prozess gegen einen Influencer, der eine Silvesterrakete auf eine Berliner Wohnung abgeschossen hat, ist das Urteil gesprochen worden. Das Berliner Landgericht verurteilte den Böller-Deppen und Raketen-Influencer Attalah Younes zu 6 Monaten Haft für Sachbeschädigung, ausgesetzt auf Bewährung. Damit kommt der Mann nach 96 Tagen frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Zugleich beantragte Staatsanwalt Tobias Dettmer in seinem Plädoyer, den Haftbefehl gegen den 23-Jährigen aufzuheben.
Der Angeklagte aus dem Westjordanland war am 4. Januar am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden, als er Deutschland verlassen wollte. Seitdem befindet sich der 23-Jährige wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
Staatsanwalt: Böller-Depp hatte Rakete gezielt gezündet
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der nicht vorbestrafte Influencer wie angeklagt der versuchten schweren Brandstiftung, versuchten gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Er habe das Feuerwerk in der Silvesternacht gezielt gezündet und in Kauf genommen, dass dieses einschlägt und explodiert.
Anschließend habe er es auf seinem Instagram-Account mit mehr als 310.000 Followern veröffentlicht. Die Aufnahme wurde laut Staatsanwaltschaft mehr als sechs Millionen Mal binnen kurzer Zeit aufgerufen. Nach mehr als 36 Stunden war sie gelöscht.

Der Influencer hatte vor Gericht sein Bedauern ausgedrückt und über seine Verteidiger erklärt, es handele sich um ein Versehen. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass das Feuerwerk in den Himmel gehe, so Anwalt Axel Czapp.
Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einem Versehen aus. „Dass man nicht weiß, was man tut, halte ich für lebensfremd und widerlegt“, sagte Dettmer. Der 23-Jährige habe in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen.
Böller-Depp nahm Schäden in Kauf
Dass es nicht zu einem Feuer in der Wohnung in Berlin-Neukölln gekommen sei, sei ein Zufall gewesen. Wäre der Wohnungsinhaber nicht anwesend gewesen und hätte schnell reagiert, „hätte die Sache ganz anders ausgehen können“, so der Staatsanwalt.
Verteidiger Czapp widersprach dem deutlich: Man könne nicht davon ausgehen, dass sein Mandant „Tod und Verderben“ in Kauf genommen habe. Man könne dem Angeklagten keinen Vorsatz unterstellen.
Der Anwalt beantragte, den 23-Jährigen vom Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung freizusprechen. Ihm sei lediglich eine Sachbeschädigung vorzuwerfen. Durch die erlittene Untersuchungshaft habe sein Mandant bereits seine Strafe erhalten. Der 23-Jährige entschuldigte sich in seinem letzten Wort erneut. ■