Großfeuerwerk unterm Esstisch: Philipp K. (35) wohnte mit Frau und Kindern auf einem Pulverfass. 200 Kilo illegale Knaller und Feuerwerk. Die Richterin verdonnert ihn.
Kraftfahrer, graumeliert, nicht vorbestraft, derzeit ohne Job. Doch für irre Böller-Mengen war Geld da. Bis die explosive Ware in seinem privaten Umkreis für Angst sorgte. Ein Hinweis an die Polizei – am 18. Dezember schleppten Beamte die Pyros kartonweise aus der Spandauer Wohnung in Berlin.
Die Staatsanwältin: „14 Kugelbomben im Flur, Großfeuerwerks-Bombette (800 Stück) unter dem Tisch im Esszimmer, weitere Kartons mit illegalem Feuerwerk in der gesamten Wohnung verteilt.“ Obendrein eine Schreckschuss-Knarre in einer Geldkassette – einen erforderlichen Waffenschein hatte er nicht.
Ein übler Silvester-Knallkopf? Der Verteidiger: „Er wollte einen Feuerwerker-Schein machen, hatte sich vor einem Jahr und einen Tag beworben.“ Die 200 Kilo Pyrotechnik habe P. aus Tschechien geholt – für 500 Euro. Er wollte angeblich nicht wild böllern. Der Anwalt: „Er hätte erst abgefeuert, wenn er einen Schein gehabt hätte.“
Die Richterin: „Das ist ja wie keinen Führerschein haben und schon mal einen Porsche kaufen!" Völlig unmöglich und hochgefährlich sei die Situation gewesen: „Wäre jemand mit ‘ner Kippe gekommen, wäre die ganze Bude in die Luft geflogen – mit Frau, Kindern, Nachbarn!“
Krasser Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
Der Verteidiger: „Er bereut die Sache.“ K. habe sich inzwischen auch um einen Job bemüht – „für Straßenreinigung auf großen Fahrzeugen“. Bislang beziehe die Familie knapp 2200 Euro Bürgergeld. Die Richterin: „Warum hat er in den letzten eineinhalb Jahren keinen Job gefunden?“ K.: „Hatte versäumt, den Schein erneuern zu lassen.“
Er war bereits geständig, als Polizisten zwei Wochen vor Silvester kamen. Sein Anwalt: „Er verzichtet auf die beschlagnahmte Pyrotechnik und auf die Schreckschusspistole.“ Um eine milde Strafe bittet der Anwalt.
Die Richterin lobt: „Der Angeklagte hat kurzen Prozess gemacht und gestanden. Schon im Vorfeld sah er ein, dass er Mist gebaut hat.“
Wumms: Sechs Monate Haft auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Richterin mahnt: „Erst kommt der Schein, dann kommt die Knallerei.“ (KE.)