Hertha-Einspruch abgeschmettert

DFB bleibt bei Witz-Rotsperre für Kownacki

Hertha BSC hoffte auf ein Einsehen wegen der Drei-Spiele-Sperre, doch das DFB Sportgericht bleibt bei seiner Darstellung einer Tätlichkeit.

Author - Wolfgang Heise
Teilen
Bei Herthas 2:2 gegen Darmstadt stellte Stürmer Dawid Kownacki bei einem taktischen Foul Gegenspieler Luca Marseiler ein Bein. Der DFB sieht darin eine Tätlichkeit.
Bei Herthas 2:2 gegen Darmstadt stellte Stürmer Dawid Kownacki bei einem taktischen Foul Gegenspieler Luca Marseiler ein Bein. Der DFB sieht darin eine Tätlichkeit.IMAGO/nordphoto GmbH / Engler

Die Rote Karte von Schiri Florian gegen Stürmer Dawid Kownacki (28) im Spiel gegen Darmstadt wegen eines Fouls an Luca Marseiler war schon ein Witz, danach legte der DFB noch einen drauf und verdonnerte den Polen zu einer Sperre von drei Spielen wegen angeblicher Tätlichkeit. Hertha BSC legte Einspruch ein, der wurde vom DFB-Sportgericht am Donnerstag abgeschmettert. Kownacki muss noch gegen Hannover und in Paderborn pausieren.

Leitl hoffte auf Korrektur der Sperre

Der Stürmer und Sportdirektor Benjamin Weber waren Donnerstag zur mündlichen Verhandlung in die Frankfurter Fußballzentrale gereist. Eigentlich war die Hoffnung groß. dass die Strafe auf ein Spiel reduziert wird.

Trainer Stefan Leitl erklärte am Mittag nochmal: „Ich hoffe, dass man die Augen nicht verschließt vor dieser Situation und diese Tätlichkeit da herausnimmt. Es war ein taktische Foul, bei der niemand verletzt wurde. Ich wünsche mir, dass man da klar und richtig entscheidet.“

Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Stephan Oberholz sorgt für Irriation wegen seines Urteils gegen Hertha-Spieler Kownacki.
Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Stephan Oberholz sorgt für Irriation wegen seines Urteils gegen Hertha-Spieler Kownacki.IMAGO/Matthias Koch

Das Urteil klingt wie blanker Hohn

Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Stephan Oberholz blieb gnadenlos und hielt an der Vision einer Tätlichkeit fest und begründete die Ablehnung des Einspruchs so: „Der Tritt wurde von hinten und mit nicht zu vernachlässigender Intensität ausgeführt, er war gefährlich und geeignet, Verletzungen herbeizuführen. Damit ist die Grenze vom unsportlichen Verhalten zur Tätlichkeit überschritten. Zu Gunsten des Spielers sind wir aber von einem leichteren Fall der Tätlichkeit ausgegangen.“

Der letzte Satz klingt wie blanker Hohn, Kownacki soll noch dankbar sein, dass er nicht länger gesperrt wurde. Brutal hart ist am Ende nur dieses Witz-Urteil und gar nicht mehr zum Lachen. Hertha hat jetzt noch die Möglichkeit, gegen das Urteil binnen einer Woche Berufung beim  DFB-Bundesgericht einzulegen.