Urteil gefallen

Zehn Jahre Haft für den Stasi-Mörder vom Bahnhof Friedrichstraße

Der Stasi-Mann, der einen flüchtenden Polen eiskalt erschoss, ist nun zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Nun muss der 80-Jährige in den Knast.

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Der Stasi-Mörder (links im Bild) wurde in Berlin wegen dem Tod eines Polen verurteilt.
Der Stasi-Mörder (links im Bild) wurde in Berlin wegen dem Tod eines Polen verurteilt.Sebastian Gollnow/dpa

Urteil für den Stasi-Mörder vom Bahnhof Friedrichstraße! Der frühere Stasi-Mann ist vom Berliner Landgericht wegen eines Mordes an der Grenzübergangsstelle im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße im Jahr 1974 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Kammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der heute 80-jährige Angeklagte einen Polen bei einer Stasi-Operation im Transitbereich des Bahnhofs erschossen hatte.

Es handelt sich um das erste Mordurteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit (Stasi) überhaupt.

Stasi-Mann tötete Polen eiskalt am Bahnhof Friedrichstraße

Das Opfer war am Tag der Tat vor rund 50 Jahren mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft in Ost-Berlin eingedrungen, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Die Stasi ließ den Mann nur zum Schein ausreisen. Nachdem er alle Kontrollen im sogenannten Tränenpalast erfolgreich passiert hatte, wurde er vom Angeklagten hinterrücks erschossen.

Der Schütze gehörte zu einer sogenannten Operativgruppe der Stasi und war damals 31 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft plädierte in dem Verfahren auf zwölf Jahre Haft wegen Mordes und warf dem Beschuldigten vor, er habe damals durchaus Handlungsspielraum gehabt und hätte dem Opfer etwa auch in Arme oder Beine schießen können, um es an der Ausreise zu hindern.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Die Verteidigung des Angeklagten, der sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen äußerte, plädierte auf Freispruch. Sie stellte in Frage, ob er überhaupt der Schütze war.

Der Angeklagte habe die Tat zwar nicht aus persönlichen Motiven begangen, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka in der Urteilsbegründung. Sie sei von der Stasi geplant gewesen. Er habe sie aber „gnadenlos ausgeführt“. Die Kammer sei in dem Prozess zu der zweifelsfreien Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte der Täter sei. Über diesem in der Stasi-Hierarchie stehende Menschen könnten nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.