Im Berliner Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg scheint das Steuergeld nur so rausgeworfen zu werden. Ein geheimer Rechnungshof-Bericht, den die „B.Z.“ kennt, deckt haarsträubende Fälle auf. Es geht um ungerechtfertigte Gehaltszahlungen und absurde Sonderleistungen. Die Details dieses Finanzskandals, der fassungslos macht, lesen sich wie ein schlechter Witz – wären sie nicht so traurig.
Ungerechtfertigte Gehälter und fragwürdige Qualifikationen: Da wird einer Verwaltungsmitarbeiterin, laut dem Blatt, Entgeltgruppe 11 zugesprochen, also 5600 Euro brutto monatlich – ohne jegliche Bewertung ihres Aufgabenbereichs. Noch dreister: Fehlende Nachweise für Berufserfahrung wurden großzügig durchgewinkt, sogar Elternzeiten als „einschlägige Berufserfahrung“ anerkannt. Die Konsequenz? Ein überhöhtes Gehalt auf Kosten der Steuerzahler.
Ein weiteres Beispiel: Eine Mitarbeiterin soll ohne nachgewiesene Qualifikation eingestellt worden sein und erhielt Entgeltgruppe 9 mit bis zu 4600 Euro brutto. Ein notwendiger Studienabschluss? Laut „B.Z.“ Fehlanzeige. Dokumente? Keine.
Nachzahlungen ohne Rechtsgrundlage: Eine andere Mitarbeiterin erhielt rückwirkend eine Gehaltserhöhung – ohne nachvollziehbare Begründung. Statt erlaubter drei Jahre wurde die Nachzahlung über sieben Jahre berechnet, was 57.000 Euro ausmachte. Davon waren 18.000 Euro längst verjährt. Egal, das Geld floss trotzdem.

Luxus-Boni ohne Rechtfertigung: Ein Verwaltungsmitarbeiter erhielt neben seinem stolzen Grundgehalt gleich mehrere Leistungsprämien – 3490 Euro hier, 3553 Euro dort, und das ohne jegliche Begründung. Dazu gesellte sich noch eine Corona-Prämie von 500 Euro. Was genau hier geleistet wurde, bleibt nebulös.
Japan-Massage auf Kosten des Steuerzahlers?
Shiatsu-Massage „im dienstlichen Interesse“? Der Gipfel des Skandals: Ein technischer Mitarbeiter nahm eine Woche lang an einer Shiatsu-Massage-Fortbildung teil (eine in Japan entwickelte Form der Massage) – bezahlt vom Bezirksamt, so die „B.Z.“. Kein Bildungsurlaub, kein Erholungsurlaub, einfach so, „im dienstlichen Interesse“. Hier wird der Steuerzahler zum Narren gehalten.