Keine Palästina-Parole ist so umstritten wie der Slogan „From the river to the sea, palestine will be free“. Strafbar oder nicht? Eine Aktivistin und Sympathisanten jubelten nun.
Pro-Palästina-Aktivistin Yasemin Acar (38) auf der Anklagebank. Sie studierte Philosophie, bekannt wurde sie durch ihr Engagement für Flüchtlinge. Nun ein Palästinensertuch umgelegt. Eine Israel-Hasserin? Neun Fälle führten zum Prozess.
Es geht um die Parole, die sie auf Demos gerufen und auf ihrem Instagram-Account verbreitet hatte – insgesamt fünf Mal von Februar bis Juli 2024. Das Bundesinnenministerium hatte den Slogan als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet.
Neun Fälle führen zum Prozess
Weitere Vorwürfe: Auf einer Demo unter dem Motto „Solidarität mit Palästina“ sich gegen Maßnahmen der Polizei gewehrt – „gegen die Laufrichtung gestemmt, mit den Armen um sich geschlagen“. Bei einer anderen Pro-Palästina-Demo in Prenzlauer Berg zwei Polizisten als „Verbrecher und Kriminelle“ verleumdet – „seit acht Monaten schlagt ihr auf Demonstrationen unsere Frauen und Kinder zusammen“. Und am 27. Juli 2024 einen eingeklappten Regenschirm auf einen Beamten geworfen.
Ihr Verteidiger: „Sie gesteht.“ Yasemin Acar in einem Statement: „Fälschlicherweise wird uns Antisemitismus unterstellt.“ Sie setze sich für Menschenrechte ein. Sie wettert: „Warum darf ich über ukrainisches Leid sprechen, aber werde diffamiert, wenn ich über palästinensisches Leid spreche?“ Und zur Parole: „Vom Fluss bis zum Meer bedeutet für mich Gerechtigkeit und Selbstbestimmung.“
Der Staatsanwalt sieht die Vorwürfe bestätigt, verlangt 4400 Euro Strafe. Der Verteidiger aber: „Sie ist nur des Widerstands schuldig. Die Parole ist kein Kennzeichen der Hamas“.
„Aus mehreren Gründen liegt keine Strafbarkeit vor.“
Als der Richter das Urteil verkündet, gibt es Jubel-Schreie: Freispruch im Fall der verwendeten Parole. Allerdings schuldig des Widerstands und des tätlichen Angriffs auf Polizisten sowie der Verleumdung und versuchen Körperverletzung. Eine Geldstrafe von 1800 Euro soll die Aktivistin zahlen.
Der Richter zur Parole: „Aus mehreren Gründen liegt keine Strafbarkeit vor.“ Die Frau habe nicht die Hamas unterstützen wollen. Und er zitiert aus einem Beschluss des Landgerichts – der Ausspruch sei „Teil einer internationalen Protestbewegung gegen das Handeln der israelischen Streitkräfte und Regierung in Gaza“.