Sittenwidrig?

Recherche: RBB stellt Ruhegeldzahlungen an Ex-Programmdirektorin ein

Die heute 59-jährige Professorin für Journalismus erhielt laut Bericht seit ihrem Ausscheiden beim Sender im Jahre 2017 ein monatliches Ruhegeld von zuletzt rund 8.200 Euro.

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Hohe Abfindung und Ruhegeld: Die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger soll den entsprechenden Vertrag unterschrieben haben, wie rbb24-Recherche berichtet. 
Hohe Abfindung und Ruhegeld: Die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger soll den entsprechenden Vertrag unterschrieben haben, wie rbb24-Recherche berichtet. Britta Pedersen/dpa

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat nach Informationen von rbb24-Recherche seine monatlichen Ruhegeldzahlungen an eine ehemalige Programmdirektorin eingestellt. Wie die Redaktion am Donnerstag berichtete, erfolgte dies bereits zum 1. Dezember 2023. Die heute 59-jährige Professorin für Journalismus erhielt demnach seit ihrem Ausscheiden beim Sender im Jahre 2017 ein monatliches Ruhegeld von zuletzt rund 8.200 Euro.

Die RBB-Pressestelle habe dazu mitgeteilt, dass derzeit alle Ruhegeldverträge juristisch geprüft würden. Informationen zu Einzelfällen gebe es nicht, hieß es.

System der Ruhegeldverträge wird vor Gericht verhandelt

Das System der Ruhegeldverträge ist auch Bestandteil laufender Auseinandersetzungen zwischen dem RBB und drei ehemaligen Führungskräften am Arbeitsgericht Berlin. Dieses stufte die Zahlungen in zwei Fällen als sittenwidrig ein. In einem dritten Fall urteilte das Gericht, dass der Sender das Ruhegeld weiter zahlen müsse. Die Berufungsverfahren zu diesen Entscheidungen stehen noch aus.

Unterschrieben haben soll den Vertrag die damalige Intendantin Schlesinger

Wie die Redaktion rbb24-Recherche am Donnerstag berichtete, verließ die Ex-Programmdirektorin den Sender Ende 2016. Bei ihrem Ausscheiden habe sie zusätzlich zum Ruhegeld noch eine Abfindung von mindestens 240.000 Euro erhalten. Unterschrieben habe den entsprechenden Vertrag die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger. Sie oder ihr Anwalt hätten sich dazu nicht äußern wollen, hieß es.

Nach den Recherchen der Redaktion sollte die Abfindung seinerzeit als Entschädigung dienen, weil die ehemalige Programmdirektorin auf die Fortführung ihres Arbeitsvertrags verzichtet hatte. Das Ruhegeld erhielt sie indes auch weiterhin. ■