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Neues Hundegesetz in Berlin: Steuermarken sollen entfallen

Hauptstadthunde müssen die altbekannte Steuermarke am Halsband wohl bald nicht mehr tragen! Das Hundegesetz soll für 2024 geändert werden.

Author - Sharone Treskow
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In Berlin soll sich das Hundegesetz ändern.
In Berlin soll sich das Hundegesetz ändern.Funke Foto Services/Imago

Drei mal vier Zentimeter misst die Steuermarke aus Alu, die Hunde in Berlin tragen müssen. So hört man viele Vierbeine auch schon von Weitem klimpern, Hundebesitzer kennen das Geräusch nur zu gut. Doch das unfreiwillige Accessoire für die Fellnasen wird wohl bald abgeschafft ...

Steuermarke für Hunde wird gestrichen

Der Berliner Senat beschließt laut B.Z. bald die Änderung des Hundegesetzes. Demnach sollen die Steuermarken schon für 2024 abgeschafft werden! Der Grund: Es gibt bereits einen guten Ersatz! Berlin hat Anfang 2022 ein zentrales, staatliches Hunderegister eingeführt. Die dortige Registrierung soll künftig auch als Hundesteuer-Erklärung beim Finanzamt gelten. Die Daten dürfen demnach übermittelt werden.

Die Neuerung bringt einige Vorteile: Zum einen bleibt Hundehaltern die doppelte Arbeit – Steuermarke besorgen und Registrierung ihres Vierbeiners – erspart. Und zum anderen müssen die Finanzämter auch nicht mehr alle fünf Jahre neue Hundemarken anschaffen und ausgeben: Diese Maßnahme spart rund 25.000 Euro! Aber perfekt ist die neue Lösung nicht. Der Wegfall der verpflichtenden Steuermarken könnte – zumindest bei neu angeschafften Tieren – zu mehr Schwarz-Gassi-Gehern führen! Denn bislang war der Widerstand gegen das neue staatliche Register hoch. Die einmalige Anmeldung ist kostenpflichtig: 17,50 Euro sind es online, telefonisch sogar 26,50 Euro.

Zusätzlich kostet die Hundesteuer die Halter im Jahr 120 Euro, für jeden weiteren Vierbeiner sind es 180 Euro.

Viele Berliner melden ihre Hunde nicht an

So sieht die haarige Lage in Zahlen aus: 131.505 Hunde sind aktuell bei den Berliner Finanzämtern angemeldet. Doch nur 57.468 Fellnasen wurden von ihren Besitzern auch im Zentralregister angemeldet! Das ist weniger als die Hälfte. Angegeben werden muss bei der Registrierung die 12-stellige Nummer des Mikrochips, der unter der Hundehaut sitzt – diese Transponder sind schon seit über zehn Jahren verpflichtend im Gesetz verankert.

Bleibt noch die Frage: Wie wollen die Ordnungsämter ohne die Steuermarken künftig die Ausführung der Steuerpflicht kontrollieren? Ganz einfach: Die Mitarbeiten lesen nur noch die Chipnummer des Hundes aus. Allein in diesem Jahr wurden bereits 465 Hunde ohne Marke gemeldet – davon waren 187 tatsächlich nicht steuerlich erfasst und damit Schwarz-Gassi-Geher.

Für alle Hunde in Berlin gilt neben der Registrierungs- auch eine Leinenpflicht.
Für alle Hunde in Berlin gilt neben der Registrierungs- auch eine Leinenpflicht.Emmanuele Contini/Imago

Diese Regeln müssen Berliner Hundehalter noch beachten

Wer in Berlin einen Hund besitzt, muss neben der verpflichtenden Registrierung noch weitere Regeln beachten. So gilt seit Januar 2019 im gesamten öffentlichen Raum Leinenzwang für Hunde – in Fußgängerzonen und Straßen darf die Leine maximal ein Meter lang sein, in Grünanlagen zwei Meter. Einzige Ausnahme sind ausgewiesene Hundeauslaufstellen, hier darf man seinen Vierbeiner auch mal flitzen lassen.

Für folgende Hunderassen gilt darüber hinaus eine Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und deren Rassenkreuzungen.

Außerdem sind Hundehalter verpflichtet, die Häufchen ihres Lieblings aufzusammeln und zu entsorgen – auch wenn es auf den Gehwegen manchmal nicht so aussieht. Wer beim Liegenlassen erwischt wird, kann eine Geldstrafe kassieren.