Zumindest eine dieser Taten hätte verhindert werden können! Weil ein Mann trotz einer schweren Straftat in Berlin nicht in Haft geblieben ist, konnte er einer jungen Frau Unvorstellbares antun.
25-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung gesucht
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte zunächst in zwei Fällen gegen einen 25-Jährigen, hat diese nun aber zusammengelegt. Es geht um gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung. Am vergangenen Freitag soll der Beschuldigte eine 78 Jahre alte Frau angegriffen und schwer verletzt haben – und wurde daraufhin festgenommen.
Doch am darauffolgenden Samstag habe er dann eine 23-Jährige in einer Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt. Die Fahndung nach dem noch flüchtigen mutmaßlichen Täter läuft. Wie konnte es so weit kommen?
Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärt in einer Pressemitteilung: Der Beschuldigte war aufgrund des Angriffs auf die 78-Jährige vorläufig festgenommen worden. Die Polizei habe dann telefonisch „die Vorführung zum Zwecke des Erlasses eines Haftbefehls“ angeregt. Aber die Bereitschaftsstaatsanwältin hat den Haftbefehl abgelehnt! Warum?
Sie ging davon aus, dass der dringende Tatverdacht nicht bestünde, der für den Erlass eines Haftbefehls erforderlich gewesen wäre. Denn sie habe angenommen, dass der Mann nicht „hinreichend gesichert“ als Täter identifiziert werden konnte.
Deshalb musste der Beschuldigte trotz des Vorwurfes der schweren Körperverletzung freigelassen werden. Daraufhin sei er noch am selben Tag an seine Wohnanschrift zurückgekehrt – wo er die 23-Jährige vergewaltigt haben soll.
Hat die Staatsanwaltschaft hier einen großen Fehler gemacht?
Die Staatsanwaltschaft erklärt noch mal genauer, wie ein Haftbefehl funktioniert: „Untersuchungshaftbefehle setzen immer sowohl einen dringenden Tatverdacht als auch einen Haftgrund voraus. Ihr Sinn und Zweck ist es, die Durchführung eines Strafverfahrens zu ermöglichen, beispielsweise die Flucht des Beschuldigten zu verhindern. Unabhängig von der Frage, ob ein dringender Tatverdacht vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft daher eine einzelfallbezogene Prognose vorzunehmen, ob ein solcher Haftgrund vorliegt.“
Doch diesen Haftgrund hat die Bereitschaftsstaatsanwältin im Falle des 23-Jährigen verneint. Nach ihrer Bewertung hätten weder für „die Begehung weiterer Straftaten“ noch für „eine Flucht des Beschuldigten“ Anhaltspunkte nach dem Angriff auf die 78-Jährige vorgelegen.
Aber die Juristin hat sich hier gewaltig geirrt! Am Ende wurde eine junge Frau vergewaltigt. Wird das Konsequenzen für die Staatsanwältin haben? „Ob und inwiefern vor diesem Hintergrund Versäumnisse seitens der Staatsanwaltschaft vorliegen, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, wird aber selbstverständlich geprüft“, heißt es in der Pressemitteilung. ■