Falsch Beschuldigter zehn Stunden in Polizeigewahrsam
Blöd vor Liebe: Berliner täuschte Mordauftrag vor
Berliner wollte die Mutter der jungen Frau beeindrucken, in die er verliebt war und bezichtigte den Ex der Wunsch-Schwiegermutter eines Mordauftrags.

„Die Liebe, die Liebe ist eine Himmelsmacht“, heißt es in der Operettenwelt des jüngeren Johann Strauss. Ein mittlerweile 29 Jahre alter Berliner war der Liebe wegen aber vom Teufel geritten. Deshalb muss er sich wegen (mittelbarer) Freiheitsberaubung und Vortäuschen einer Straftat vor Gericht verantworten.
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Vor einem knappen Jahr zeigte er der Polizei an, ein anderer Mann habe ihm 50.000 Euro angeboten, um eine Frau zu töten. Eine Behauptung, die er in einer ausführlichen Vernehmung auch wiederholte.
Angeblicher Mord-Auftraggeber schmorte zehn Stunden bei der Polizei
Die diensthabende Mordkommission war alarmiert. Sie ließ den mutmaßlichen Auftraggeber festnehmen, seine Wohnung und seine Geschäftsräume zu durchsuchen. Zehn Stunden war der schwer Verdächtigte in Gewahrsam.
Doch dann, die Beamten hatten einen ganzen Arbeitstag drangegeben, kam raus: Alles erfunden.
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Jetzt kam es darauf an, herauszufinden, warum der 29-Jährige das Lügengebäude errichtet hatte. Und der mutmaßliche Grund ist so verwickelt wie aberwitzig.
Das vermeintliche Ziel ist zunächst einmal die Ex des angeblich Mordlüsternen. Und sie ist die Mutter einer jungen Frau, in die der jetzt Angeklagte unsterblich verliebt gewesen sein soll.
Auf dieses Motiv muss man erstmal kommen
Mit der ganzen Aktion habe er, so hofft die Staatsanwaltschaft bei Gericht beweisen zu können, die potenzielle Schwiegermutter beeindrucken wollen. Ob ihm das gelungen ist, entzieht sich der Kenntnis der Staatsanwälte.
Was sie aber wissen: Auf das Vortäuschen einer Straftat stehen Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft. Die mittelbare Freiheitsberaubung per Polizei an dem falsch Verdächtigten ist für sich allein mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft belegt werden.
Mal sehen, ob das Gericht übermäßige Liebe samt offenbarer Bewusstseinstrübung als mildernde Umstände gelten lässt.