Cannabis-Legalisierung

Knast-Rabatt wegen Gras-Amnestie – Knacki saß wegen schweren Raubes!

Der erste Häftling wurde nach einer Amnestie durch die Cannabis-Legalisierung entlassen. Doch der Kiffer-Knacki saß vor allem wegen einer schweren Straftat.

Author - Veronika Hohenstein
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Immer wieder forderten Cannabis-Aktivisten Straffreiheit für Menschen, die wegen Cannabis-Besitzes verknackt wurden. Nun profitierte davon ausgerechnet ein Mann, der wegen schweren Raubes saß.
Immer wieder forderten Cannabis-Aktivisten Straffreiheit für Menschen, die wegen Cannabis-Besitzes verknackt wurden. Nun profitierte davon ausgerechnet ein Mann, der wegen schweren Raubes saß.Annette Riedl/dpa

Bisher ist in Berlin nur ein Häftling infolge der teilweisen Cannabis-Legalisierung entlassen worden. Doch der wurde freigelassen obwohl er vor allem wegen einer anderen Straftat einsaß! Laut Berliner Staatsanwaltschaft habe er hauptsächlich wegen schweren Raubes eingesessen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem KURIER bestätigte.

Zusätzlich sei er aber auch wegen des Besitzes „nicht geringer Mengen Cannabis“ ins Gefängnis gewandert. Der Kiffer-Knacki hatte 23 Gramm Cannabis bei sich. Nach der Cannabis-Legalisierung zum 1. April diesen Jahres dürfen Konsumenten bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich führen.

Die Freiheitsstrafe des entlassenen Häftlings sei aber ohnehin bald vollstreckt gewesen, sagte die Sprecherin. Der Mann hätte seine Strafe nur noch bis Mitte April verbüßen müssen. Insgesamt war er zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Kiffer-Knacki wurde wegen Gras-Amnestie entlassen

Hintergrund der vorzeitigen Freigabe ist eine Amnestieregelung für Altfälle, die im Cannabis-Gesetz vorgesehen ist. Demnach müssen begangene Taten, die bisher strafbar, aber seit dem 1. April erlaubt sind, überprüft werden. In Berlin muss die Staatsanwaltschaft fast 6000 Verfahren einzeln durchsehen.

Dabei werde überprüft, ob rechtskräftige Urteile ganz oder teilweise unter die Amnestie fielen. Konkret geht es um knapp 3300 Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, rund 2500 Verurteilungen zu Geldstrafen und etwa 100 sonstige Gerichtsentscheidungen. „Der Aufwand, dies alles umzusetzen, ist enorm“, sagte die Sprecherin.

Archivbild: In Berlin ist bislang ein Häftling infolge der teilweisen Cannabis-Legalisierung entlassen worden. Er habe wegen schweren Raubes und dem Besitz "nicht geringer Mengen Cannabis" im Gefängnis gesessen
Archivbild: In Berlin ist bislang ein Häftling infolge der teilweisen Cannabis-Legalisierung entlassen worden. Er habe wegen schweren Raubes und dem Besitz "nicht geringer Mengen Cannabis" im Gefängnis gesessenKarl-Josef Hildenbrand/dpa

Rund 3500 „eilbedürftige“ Verfahren seien bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes überprüft worden. Dazu zählen Verfahren, in denen aktuell eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird oder eine entsprechende Fahndung mit Haftbefehl zur Strafvollstreckung läuft, wie die Sprecherin erklärte. Von diesen Verfahren seien 455 „potenziell relevant“ in Hinblick auf die Amnestieregelung. „Die Akten müssen also dem zuständigen Gericht übersandt werden, das dann den Strafausspruch entsprechend abändern muss.“

Laut Polizei keine besonderen Vorkommnisse seit Legalisierung

Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt.

Seit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes führt die Berliner Polizei nach Aussagen eines Sprechers verdachtsabhängig immer wieder Kontrollen bei Autofahrern durch. Besondere Vorkommnisse oder Auffälligkeiten seien bislang nicht bekannt. Eine richtige Bilanz werde aber in „höchstens einem Jahr“ erfolgen. Bislang mache sich die Teillegalisierung aber nicht wirklich bemerkbar: „Es scheint, als gehe das Leben seinen bisher gewohnten Gang“, sagte der Polizeisprecher. ■