Kinderbetreuung

Kinder im Lockdown: Kitas und Eltern fühlen sich alleingelassen

Eltern sollen ihre kleinen Kinder zu Hause betreuen, doch die fehlenden Hilfen machen es ihnen schwer. Kita-Leitungen kritisieren die Kommunikation des Senats.

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Und nach dem Puzzle? Die Arbeit im Homeoffice wird für Eltern mit Kleinkind schnell zur Zerreißprobe.
Und nach dem Puzzle? Die Arbeit im Homeoffice wird für Eltern mit Kleinkind schnell zur Zerreißprobe.imago images

Louis braucht Betreuung am 18. Dezember, Lina nur am 21. vormittags. Hugo kommt wie sonst auch immer. In einer Pankower Kita wurden die Bedarfe an Betreuung im Lockdown per Aushang und Liste ermittelt. Anderswo teilten Eltern den Kitas ihre Wünsche per Mail an die Leitung mit. Wer sein Kind wann in die Kita bringen darf? Die Entscheidung im zweiten Lockdown obliegt Eltern und Erziehern. Einige von ihnen fühlen sich damit von der Politik allein gelassen. Auch der  versprochene Sonderurlaub für Eltern erweist sich beim genauen Hinsehen als Luftnummer.

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Katja Nerlich, die Leiterin der Pankower Kita Sonnenkäfer, ist empört, wie die Entscheidung über die Betreuung von Kindern auf Erzieherinnen und Eltern abgewälzt wird. „Das ist ein Desaster und es ist respektlos gegenüber unserer Arbeit“, sagt sie. Auch die Kommunikation des Senats kritisiert sie scharf. „Am Sonntagabend wurde der harte Lockdown verkündet, erst am Montagnachmittag kam eine Information vom Senat“, sagt sie. Und die Information, die kam, war spärlich.

Anders als beim Lockdown im März gibt es vom Senat keine klaren Richtlinien, wer die sogenannte Notversorgung in Anspruch nehmen darf. Der Träger der Sonnenkäfer habe selbst Anhaltspunkte formuliert, darin steht zum Beispiel, dass alle Kinder möglichst zu Hause bleiben sollen und dass Eltern, die im Homeoffice arbeiten, keinen Anspruch haben. Aber die Entscheidung vor Ort musste die Kitaleiterin treffen. „Da waren ein paar unangenehme Gespräche dabei“, sagt Katja Nerlich. Derzeit betreuen sie und ihre Kollegen 40 Kinder in der Notversorgung. Nerlich macht sich Sorgen, wie es im neuen Jahr weitergehen soll. Die paar Tage vor der regulären Schließzeit zu Weihnachten können viele Eltern vielleicht noch organisieren, schwieriger wird es im Januar.

Wie geht es am Jahresanfang weiter?

Diese Sorge teilt auch Babette Sperle vom Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS), der etwa 700 kleinere Einrichtungen vertritt. Im Moment sei man positiv überrascht, wie still und entspannt es in den Kitas sei. Anfang der Woche sei es noch hoch her gegangen. Nachdem Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) in einem Elternbrief appelliert hatte: „Ich bitte Sie eindringlich: Lassen Sie Ihr Kind bis zum 10. Januar 2021 möglichst zu Hause“, seien viele Fragen aufgetaucht.

„Die meisten Eltern haben aber verstanden, warum es sinnvoll ist, die Kinder jetzt zu Hause zu lassen“, sagt Babette Sperle. Auch, dass es diesmal keine Einteilung in systemrelevant oder nicht systemrelevant gibt, findet ihren Zuspruch: Im Frühjahr sei die Liste derer, die Anspruch auf Betreuung hatten, in jeder Woche gewachsen, am Ende waren über 60 Prozent der Kinder wieder in der Notbetreuung ihrer Kita.

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Jetzt, wo die Zahlen ungleich dramatischer sind, muss es der Appell richten – und zumindest für die Tage vor Weihnachten scheint dies auch zu gelingen. Es habe in den Einrichtungen nur Einzelfälle gegeben, bei denen es Diskussionen gab, melden die DaKS-Kitas. „Interessant wird es aber ab Januar“, so Sperle.

Auch Katja Grenner, die pädagogische Geschäftsführerin der Kindergärten Berlin City, sieht Kitas im Lockdown in einer schwierigen Situation. Man könne aber auf niemanden mit dem Finger zeigen. Sie habe den Eindruck, dass man mit viel Kommunikation derzeit auf einem guten Weg sei, die Kitas seien spürbar leerer. Dabei sind die Modelle vor Ort individuell den Bedürfnissen angepasst. Ein Kind komme etwa dreimal die Woche vormittags, ein anderes Vollzeit. Nur um die Kinder, die einfach still und komplett verschwinden, wolle man sich nach den Erfahrungen aus dem Frühjahr stärker bemühen, im Sinne des Kinderschutzes Angebote machen und auf die Eltern zugehen.

Versprochener Sonderurlaub für Eltern ist keiner

Konkret planen die Berliner Kitas bis zum 10. Januar, aber keiner der Beteiligten glaubt, dass danach alles wieder normal laufen kann. Im Hinblick auf den restlichen Winter sind daher auch dringend Präzisierungen in Bezug auf den versprochenen Sonderurlaub für Eltern kleinerer Kinder nötig. Bisher soll ein eilig hinzugefügter Halbsatz in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes Abhilfe schaffen.

Für Eltern von Schulkindern gilt demnach ein Anspruch auf 67 Prozent des Nettolohns, auch wenn die Präsenzpflicht an Schulen aufgehoben ist. Für Kitas, die nicht amtlich geschlossen sind, gilt das aber nicht.

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„Mit großer Enttäuschung haben wir als Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege den Beschluss zur Änderung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Kenntnis genommen“, sagt Vorstandsmitglied Janine Herzberger. „Weder der angekündigte bezahlte Sonderurlaub zur Entlastung von Familien mit Kita-Kindern, noch andere unterstützende Maßnahmen wurden beschlossen.“ Für die Eltern von Kita-Kindern hat sich damit leider nichts geändert. Die Politik hat die Verantwortung erneut an die Eltern delegiert, sich zwischen Gesundheit und Arbeitsplatz zu entscheiden.

Aber auch für Eltern von Schulkindern birgt die Erstattung von Verdienstausfall Fallstricke. Beinhalten Arbeitsverträge nämlich die Klausel, wonach ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Paragraf 616 BGB nur für bestimmte Fälle gewährt wird, zum Beispiel zur Pflege kranker Kinder, dann greift der bezahlte Sonderurlaub nicht. Arbeitgeber, die sich das Geld vom Staat zurückholen wollen, bleiben dann auf ihren Kosten sitzen. „Das hat zur Folge, dass sie ihre Mitarbeiter anhalten, lieber unbezahlten Urlaub zu nehmen“, so Babette Sperl, für viele Beschäftigte werde es keine Erleichterung geben. Dies sei ein schlechtes Signal, wenn es um die Akzeptanz von Infektionsschutzmaßnahmen gehe. Zumal das System Spaltung vertieft: Bundesbediensteten - also auch den Tarifbeschäftigten etwa - stehen in der Pandemie 34 Sonderurlaubstage für die Kinderbetreuung zur Verfügung.