Prozess in Berlin

Jetzt muss er in den Knast: Falscher Polizist beklaut 82-jährige Rentnerin

Der 27-Jährige hatte es auf eine Seniorin mit Rollator abgesehen. Nicht seine erste Tat. Doch beim ersten Mal kam er noch mit Bewährung davon.

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Nicht hinter jeder Zeitung steckt ein kluger Kopf: der Angeklagte Juliano M. (27) mit seinem Verteidiger.
Nicht hinter jeder Zeitung steckt ein kluger Kopf: der Angeklagte Juliano M. (27) mit seinem Verteidiger.Pressefoto Wagner

Sie lügen, lenken ab, nehmen vor allem Senioren ihr Hab und Gut ab: falsche Polizisten. Auch Juliano M. (27) gab sich wiederholt als Kripo-Mann aus. Nun gab es endlich Knast.

Ein fieser Klau bei Ursula S. (82) brachte ihn diesmal vor Gericht. Die Rentnerin kam am 1. Dezember 2021 mit ihrem Rollator vom Einkauf, als sie an der Haustür in der Goldammerstraße (Neukölln) von zwei Männern angesprochen wurde. Sie behaupteten: „Wir sind von der Kripo, hier wurde eingebrochen, wir müssen im Haus ermitteln.“

Kurz darauf verschwinden die skrupellosen Täter – mit dem Goldschmuck der Rentnerin

Ein Schock für die Seniorin. Die Männer zeigen angebliche Dienstausweise. Sie kann in der Aufregung nicht erkennen, dass es Fälschungen sind. Die Kriminellen folgen ihr bis in den dritten Stock. Einer geht vor ihr in die Wohnung, macht Unordnung, ruft: „Hier wurde eingebrochen!“

Ursula S. soll nach ihrem Schmuck sehen. Sie geht zum Versteck im Schlafzimmer. Goldkette und Ringe liegen in der Schachtel. Nun ein Ablenkungsmanöver. Sie soll ins Wohnzimmer kommen. Kurz darauf verschwinden die skrupellosen Täter – mit ihrer Goldkette und zehn Ringen im Wert von insgesamt 1000 Euro.

Die Rentnerin rief kurz darauf die echte Polizei. Doch erst im November 2023 gab es einen Hinweis auf einen der Typen: Eine sichergestellte DNA-Spur führte zu Juliano M., der in Oldenburg (Niedersachsen) lebt. In Berlin war er als „reisender Täter“.

Ein Mann mit sechs Einträgen im Strafregister. Nur vier Monate vor dem perfiden Klau bei Ursula S. wurde er wegen einer ähnlichen Tat zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte sich damals im Prozess reuig gezeigt, versprach: „Ich mache es nie wieder.“ Das Gericht glaubte dem Dieb.

Die Richterin schickt Juliano M. für ein Jahr und acht Monate in den Knast

Wer als Angeklagter Reue zeigt, hat gute Chancen, dass die Strafe milder ausfällt. Wieder gestand M., behauptete: „Ich habe mich geändert, mache so etwas nie wieder.“ Damals habe er Drogen konsumiert und die „Gelegenheit genutzt, an Geld zu kommen“. Er würde sich gern bei Ursula S. entschuldigen. Die Seniorin aber ist vor einem Jahr gestorben.

Einen Beruf hat M. nicht erlernt. Der Führerschein wurde ihm 2018 wegen Gefährdung des Straßenverkehrs abgenommen. Einen legalen Job suchte sich der zweifache Familienvater erst kurz vor der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Sein Anwalt: „Er wird sein Geld in Zukunft hart erarbeiten.“ Auf eine erneute Bewährung plädierte der Verteidiger. Die Richterin aber: „Ein Jahr und acht Monate Haft.“ Ohne Bewährung. „Hier ist deutlich zu reagieren, auch aus generalpräventiven Gründen.“ Der Anwalt kündigte Berufung an.