Bezirksämter zuständig

Hängepartie bei Cannabis-Clubs vorbei

Anbauvereinigungen können endlich Lizenzen bei den Berliner Bezirken beantragen.

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Eine Growbox zum Anbau von Cannabis wird auf der Hanfmesse „Mary Jane“ präsentiert. Die Cannabis-Clubs stehen in den Startlöchern.
Eine Growbox zum Anbau von Cannabis wird auf der Hanfmesse „Mary Jane“ präsentiert. Die Cannabis-Clubs stehen in den Startlöchern.Monika Skolimowska/dpa

An den Theken der Berliner Spätis sind Hanfsamen in bunten Verpackungen zu erwerben, in so manchem Kreuzberger Hinterhof wachsen die Pflanzen bereits. Nun dürfen sich ab dem 1. Juli in Deutschland auch Anbauvereinigungen für den Cannabis-Anbau gründen. Bislang war aber völlig unklar, welche Berliner Behörde zuständig ist. Nun gibt es eine Lösung. 

Klarheit für Cannabis-Clubs

Nach wochenlanger Unsicherheit gibt es für Cannabis Social Clubs in Berlin nun endlich Klarheit: Menschen, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen wollen, können eine entsprechende Lizenz ab dem 1. Juli bei den (traditionell überlasteten) Berliner Bezirksämtern beantragen.

Das teilte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung der Deutschen Presse-Agentur mit. Nach Eingang aller Angaben und Nachweise würden die Anträge innerhalb von drei Monaten bearbeitet.

Eine Verordnung, die die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz regelt, gibt es nach Angaben der Sprecherin noch nicht. Am Donnerstag sei auf Ebene der Staatssekretäre konstruktiv über einen Entwurf beraten worden. Offene Fragen zur Umsetzung des Gesetzes, etwa was die Überwachung der Anbauvereinigungen angeht, sollten zeitnah geklärt werden, damit die Verordnung zügig in das senatsinterne Mitzeichnungsverfahren gebracht werden könne. „Anschließend wird die Verordnung dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorzulegen und danach vom Senat zu beschließen sein.“

Cannabis-Clubs fehlte Planungssicherheit

Solange es keine eigene Verordnung gebe, die die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz regelt, seien in Berlin die Bezirke zuständig, erklärte die Sprecherin. Eine senatsübergreifende Arbeitsgruppe werde sich regelmäßig mit dem Thema beschäftigen und alle Fragen für eine einheitliche Umsetzung des Cannabisgesetzes im Land Berlin klären.

Verkaufsstand für Cannabis-Setzlinge auf der Cannabis-Messe. 
Verkaufsstand für Cannabis-Setzlinge auf der Cannabis-Messe. IMAGO/Fotostand/Reuhl

Die Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April und der Regelung für die Anbauvereinigungen sei sehr kurz und „mehr als ambitioniert“. Die Umsetzung des Gesetzes stelle die Behörde vor große Herausforderungen.

Da es in Berlin bislang keine klaren Regelungen für die Lizenzen gab, klagten Cannabis Social Clubs über fehlende Planungssicherheit. Der Vorständin des Verbands Cannabis Anbauvereinigungen Deutschland (CAD), Jana Halbreiter, waren zuletzt persönlich keine Clubs bekannt, die zum jetzigen Zeitpunkt Gewächshäuser oder andere Gebäude bauten. ■