Keine Freiluft-Kneipen mehr : Gericht verbietet Schankvorgärten: Die Party vor den Spätis ist vorbei
Tische und Stühle vor Spätis sind „künftig nicht mehr zulässig, wenn in dem Betrieb ein Warensortiment feilgeboten wird, das zumindest in Teilen dem eines Supermarktes entspricht“, so das Gericht.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilbeschluss festgestellt, dass Schankvorgärten im Bezirk Mitte in der Regel künftig verboten sind. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Das Bezirksamt Mitte hatte im Mai die Voraussetzungen für eine „Sondernutzungserlaubnis im Hinblick auf Schankvorgärten“ geändert. Ein Späti-Betreiber, dem seine nach Gerichtsangaben „befristete Erlaubnis für das Herausstellen von Tischen und Stühlen vor dem Betrieb“ nicht verlängert wurde, hatte gegen die Entscheidung des Bezirksamtes geklagt. Die 1. Kammer hat den Eilantrag nun zurückgewiesen.
Nach Angaben des Gerichts sei nachvollziehbar, dass Schankvorgärten vor Spätis „anders als vor Bäckereien, Fleischereien und Feinkostläden vor allem während der Nachtruhezeiten zu größeren Personenansammlungen führten, von denen Lärmbelästigungen für die Nachbarschaft und etwa eine Behinderung des Fußgängerverkehrs ausgingen“. Spätis zögen vor allem zur Abend- und Nachtzeit ein Publikum an, das „vermehrt Alkohol konsumiere und eine partyähnliche Stimmung“ erzeuge.
Das Bezirksamt habe „nachvollziehbar dargelegt, warum sich aufgrund der zunehmend negativ geprägten Erfahrungen mit Schankvorgärten vor diesen Betrieben das Ergebnis seiner Abwägung geändert habe“. Daher seien die neuen Festlegungen „weder willkürlich noch gleichheitswidrig“, wie der Späti-Betreiber argumentiert hatte.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.