In Berlin-Neukölln

Geflüchteter Sex-Gangster gefasst: Wie konnte es zu der Flucht kommen?

Ein verurteilter Sexualstraftäter ergriff bei einem begleiteten Ausgang in Berlin-Neukölln die Flucht, jetzt wurde er gefasst. Wie konnte das passieren?

Author - Julia Nothacker
Teilen
Zwei Justizbeamte passten auf den Straftäter auf, trotzdem konnte der Mann fliehen.
Zwei Justizbeamte passten auf den Straftäter auf, trotzdem konnte der Mann fliehen.Marijan Murat/dpa

Berlin kann aufatmen: Der verurteilte Sexualstraftäter, der während eines begleiteten Ausgangs aus der sogenannten Sicherungsverwahrung entkommen ist, wurde gefasst. Doch wie konnte es überhaupt zur Flucht kommen?

Sexualstraftäter galt als „verbindlich und verlässlich“

Der Straftäter war wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden und hatte die Strafe bereits im Jahr 2015 abgesessen. Seitdem befand er sich in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel. Eine Sicherheitsverwahrung ist keine Haft, sondern soll nur nach Verbüßung der Strafe dazu dienen, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen. Die Bedingungen in der Sicherheitsverwahrung sind sehr viel lockerer als in der Haft, die Täter haben zum Beispiel einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens vier „soziale Ausführungen“ pro Jahr.

42-mal hatte der Mann die JVA bereits verlassen, nie gab es Probleme, so teilte die Senatsverwaltung mit. Seine Entscheidung zur Flucht soll eine spontane gewesen sein. Er galt zuvor als „verbindlich und verlässlich“. Auch von Seiten der Gutachter soll es keinerlei Hinweise gegeben haben, dass der Mann eine Flucht plant.

Der Straftäter befand sich in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel.
Der Straftäter befand sich in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel.dpa

Flucht in einem „Moment der Unachtsamkeit“

Am vergangenen Samstag (29. Juni) war der Mann zu Besuch bei seiner Mutter in Neukölln, wohin er von zwei Justizbeamten begleitet wurde. Doch wie konnte er flüchten, wenn er sogar in der Wohnung seiner Mutter bewacht wurde?

Wie unter anderem die Berliner Morgenpost berichtet, soll es zur Flucht gekommen sein, als der Mann auf die Toilette ging. Ein Justizbeamter soll mit ihm bis zur Tür gegangen, dort aber nicht stehen geblieben sein. Anschließend soll sich der Justizbeamte gewaltsam Zutritt verschaffen haben, weil der Mann nicht mehr aus dem Badezimmer kam. Anscheinend hatte der Justizbeamte zwar einen Blick auf die Badezimmertür, aber wohl nicht kontinuierlich. Denn: „Man geht davon aus, dass er möglicherweise einen Moment der Unachtsamkeit genutzt hat und dann durch die Haustür aus der Wohnung geflohen ist“, erklärte die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg. Zuvor hieß es noch bei der Bild-Zeitung, der Mann soll über das Toilettenfenster geflohen sein. Am Freitag konnte der Mann dann in der Wohnung seiner Mutter gefasst werden.

Aktuell sind weitere Ausgänge in Berlin zu sozialen Kontakten ausgesetzt, die Kriterien für Freigänge sollen überprüft werden. „Wir haben den Vorfall zum Anlass genommen, um uns noch einmal mit den Rahmenbedingungen der sozialen Ausführungen auseinanderzusetzen“, sagt Badenberg. ■