Hobbygärtner-Tipps

Frühlingseinbruch in Berlin – Vorsicht beim Griff zur Heckenschere

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet drastische Schnittmaßnahmen zwischen März und September zum Schutz der Tierwelt.

Author - Sharone Treskow
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Seit dem 1. März gilt Vorsicht beim Heckenschnitt, das steht im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html">Bundesnaturschutzgesetz</a>.
Seit dem 1. März gilt Vorsicht beim Heckenschnitt, das steht im Bundesnaturschutzgesetz.Bartek Szewczyk/Imago

Es ist herrlich: 15 Grad und Sonne sind plötzlich Standard in Berlin, zumindest mittags. Die Natur erwacht, überall sprießen Sträucher und Bäume – doch für Hobbygärtner gilt jetzt Zurückhaltung.

Weg mit der Heckenschere!

Achtung, Berlin: Der große Heckenschnitt ist seit dem 1. März tabu, ebenso das starke Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Grund dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz: Zwischen 1. März und 30. September dürfen Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze weder radikal gestutzt noch entfernt werden.

Diese Regel schützt die Tierwelt, die in den warmen Monaten auf ungestörte Brut- und Rückzugsräume angewiesen ist. Besonders Vögel benötigen dichte Hecken, um Nester vor Feinden zu sichern. Wird zu stark geschnitten, verlieren sie nicht nur Schutz, sondern auch wichtige Insekten als Nahrungsquelle.

(Symbolbild) Der Griff zur Heckenschere muss überlegt sein. Sonst drohen in Berlin 50.000 Euro Strafe.
(Symbolbild) Der Griff zur Heckenschere muss überlegt sein. Sonst drohen in Berlin 50.000 Euro Strafe.Thorsten Wagner/Imago

Trotz des Verbots bleiben bestimmte Arbeiten erlaubt: Abgestorbene Äste dürfen jederzeit entfernt werden. Leichte Formschnitte und Pflegeschnitte sind möglich, solange keine brütenden Vögel gestört werden. Auch Rückschnitte zur Verkehrssicherung sind erlaubt – idealerweise durch Fachbetriebe.

Strenger Schutz für Berliner Bäume

Zusätzlich zum Bundesrecht gilt in Berlin ganzjährig die Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Laubbäume sowie Waldkiefer, Walnussbäume und die Türkische Baumhasel. Entscheidend ist der Stammumfang: Ab 80 Zentimetern (gemessen auf 1,30 Meter Höhe) ist eine Fällung oder ein starker Rückschnitt nur mit Genehmigung erlaubt. Bei zweistämmigen Bäumen greift die Regelung schon ab 50 Zentimetern.

Zusätzlich zum Bundesrecht gilt in Berlin ganzjährig die Baumschutzverordnung.
Zusätzlich zum Bundesrecht gilt in Berlin ganzjährig die Baumschutzverordnung.Wilfried Wirth/Imago/imageBROKER/

Diese Verordnung soll den Bestand großer Stadtbäume sichern, die eine zentrale Rolle für Klima, Luftqualität und Artenvielfalt spielen. Wer ohne Erlaubnis sägt, riskiert empfindliche Strafen.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen die Schutzvorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Besonders hart trifft es diejenigen, die geschützte Bäume fällen oder brütende Vögel stören: Bußgelder können bis zu 50.000 Euro erreichen. Berlin zeigt damit klar, wie ernst der Naturschutz in der Stadt genommen wird.

Für alle Berlinerinnen und Berliner gilt also: Den Frühling genießen – aber beim Schneiden erst ab Oktober wieder loslegen. Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.