Der Rechtsstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner Ex-Intendantin Patricia Schlesinger läuft noch immer. Nun muss das Kammergericht nach Angaben des Schlesinger-Anwalts möglicherweise darüber entscheiden, ob eine Richterin befangen ist oder nicht. Wie der Anwalt auf Anfrage mitteilte, habe die Richterin des Berufungsverfahrens von sich aus einen dienstlichen Hinweis gegeben, dass sie früher eine Nachbarin von Schlesinger gewesen sei und persönlichen Kontakt zu ihr hatte.
RBB wollte den Vorgang zunächst nicht kommentieren
Die Richterin habe daraufhin den RBB und Schlesingers Anwälte zu Stellungnahmen aufgefordert. Die Schlesinger-Seite sah demnach kein Problem. „Wir haben die Angaben der Richterin bestätigt. Zugleich haben wir geäußert, dass wir keinen Hinweis auf eine Befangenheit sehen“, teilte Rechtsanwalt Thomas Wahlig mit. RBB-Sprecher Justus Demmer sagte: „Wir kommentieren das nicht. Es ist ein laufendes Verfahren.“ Die Anwälte des RBB äußerten sich zunächst nicht auf eine Anfrage. Die Pressestelle des Kammergerichts war nicht zu erreichen.

Laut Schlesingers Anwalt muss nun das Gericht entscheiden. Diese Entscheidung werde – wie in derartigen Fällen üblich - ohne Beteiligung der betroffenen Richterin erfolgen. „Aus meiner Sicht haben sich alle Beteiligten absolut korrekt verhalten“, erklärte Wahlig. Der ARD-Sender RBB und die fristlos entlassenen Ex-Intendantin streiten um viel Geld. In dem Zivilprozess erheben beide Seiten Ansprüche und haben geklagt.
Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, sprach das Landgericht Mitte Juli sein Urteil. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg - aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten in der nächsthöheren Instanz Berufung ein. Da beide Seiten Rechtsmittel einlegten, geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte.